Drucksache - 1422/XXI  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern in Sozialkommissionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Liste Personen

Sachverhalt:

Begründung:

 

Das Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung die in der Anlage genannten Personen zur Wahl vor. Die Vorgeschlagenen haben sich zur Mitarbeit im Ehrenamtlichen Dienst des sozialen Bereichs bereit erklärt.

 


Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der Anlage genannten Personen werden für die Zeit vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2027 zu Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlage:

 

- § 16 Absatz 1 Buchstabe c BezVG

- Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 03.08.2016, Amtsblatt für Berlin Nr. 33 v. 12.08.2016, Seite 2056

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VVEaD) vom 03.08.2016. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3930 Titel 412 01

zur Verfügung.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin

Anlage/n:

Anlage:

 

Liste

 
 

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