Drucksache - 1209/XXI  

 
 
Betreff: Absolutes Halteverbot zum Wohle des ÖPNV an der Einmündung in den Ludolfinger Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Walk, Gerald / Käber, Marco - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Ersuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.06.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Ausschuss für Mobilität und Tiefbau Beratung
01.09.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vertagt     
26.09.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vertagt     
28.11.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vertagt   
19.12.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vertagt   
23.01.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vertagt   
27.02.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt     
15.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in der BVV abgelehnt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:
 

Die Fahrerinnen und Fahrer der Busse der Linie 125, die vom Maximiliankorso kommend in den Ludolfinger Platz einbiegen wollen, haben beim Abbiegevorgang erhebliche Schwierigkeiten den Bus zu rangieren, wenn direkt an der Einmündung (trotz VZ 283) ein PKW geparkt ist. Es kommt an dieser Stelle oft zu Stausituationen mit erheblichen Belastungen der Fahrerinnen und Fahrer der Busse und der restlichen Verkehrsteilnehmenden. Die Bodenmarkierung hat den Zweck, das VZ Absolutes Halteverbot optisch zu unterstützen!

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an der Einmündung der Straße Maximiliankorso in den Ludolfinger Platz direkt am rechten Fahrbahnrand des Ludolfinger Platzes eine Bodenmarkierung als Sperrzeichen für die Verdeutlichung des dort bestehenden Absoluten Halteverbots - VZ 283 aufzubringen. 

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Anlagen:
 

 
 

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