Drucksache - 1128/XXI
Begründung:
Die Kreise und kreisfreien Städte (in Berlin die Bezirke) stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf (§§ 28 und 185 Verwaltungsgerichtsordnung). Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht hat bestimmt, dass vom Bezirksamt Reinickendorf 52 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind (§§ 27, 28 und 185 VwGO). Gemäß § 27 VwGO wird die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch den Präsidenten / die Präsidentin bestimmt. § 28 VwGO besagt, dass die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu benennen ist. Daraus ergibt sich, dass lediglich 52 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 28 VwGO). Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein. Sie sollen weiterhin das 25. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben und müssen das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus von Berlin besitzen (§§ 20 und 21 VwGO). Hinsichtlich der weiteren persönlichen Voraussetzungen wird auf die beiliegende auszugsweise Abschrift der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen (§§ 21 - 24 und 186 VwGO).
Dem Beschlussentwurf ist die Liste der Personen beigefügt, die ihre Bereitschaft für eine ehrenamtliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Berlin erklärt haben. Die Liste enthält die Namen der Personen, die die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen. Die Liste ist aufgrund von Aufrufen in der Öffentlichkeit und Anschreiben an derzeit tätige ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht bzw. Anschreiben an Personen, die ihre freiwillige Bereitschaft zur Ausübung eines Schöffenamtes erklärt haben, erstellt worden.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises (in Berlin der Bezirksverordnetenversammlung), mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§§ 28 und 185 VwGO).
Die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch den Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht, der aus der Präsidentin des Verwaltungsgerichts als Vorsitzende, einer/m von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamtin /-beamten und sieben Vertrauensleuten (Einwohner des Verwaltungsgerichtsbezirks) als Beisitzenden besteht. Die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen des Ausschusses gewählt (§§ 26 und 29 VwGO). Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Aus den in der Anlage benannten Personen werden für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 insgesamt 52 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen und dem Verwaltungsgericht Berlin benannt. Rechtsgrundlage:
§§ 20-34, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Uwe Brockhausen Emine Demirbüken-Wegner Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Anlagen:
Vorschlagsliste Ehrenamtliche Richterinnen und Richter VG Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf