Drucksache - 0885/XXI-01  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"
Status:öffentlichBezüglich:
0885/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie und Gesundheit 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie und Gesundheit 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
19.04.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.22

- Drucksache Nr. 0885/XXI -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit sich der Bezirk als Träger der öffentlichen Jugendhilfe an dem Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" beteiligen kann. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, bei den im Bezirk tätigen freien Trägern der Jugendhilfe auf dieses Bundesprogramm aufmerksam zu machen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Die Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit des Bezirksamtes wurde am 06. Dezember 2022 über die Bitte um Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert. Bewerbungen waren ab dem 01.12.2022 vorgesehen. Die für 2023 vorausgegangene Jahresplanung (insbesondere des Mittelaufwuchses für die Jugendförderung nach §11 SGB VIII und gesamtstädtische Sondermittel in Höhe von knapp 300.000€ für 2023) waren zu diesem Zeitpunkt schon weitestgehend abgeschlossen.

 

Nach Prüfung des Bundesprogrammes kam das Jugendamt zu dem Schluss, dass es nicht möglich sein wird, sich als öffentlicher Träger im Feld 2 der Ausschreibung zu bewerben, da die Anforderungen an eine Förderung in diesem Rahmen bis Ende 2023 nicht realisierbar sind.

 

Die Bildung eines Zukunftsrates (mehrheitlich aus Kindern und Jugendlichen des Bezirks und förderfähigen Regionen) ist Voraussetzung für eine Förderung. Neben der Umsetzung einer Zukunftswerkstatt ist die Planung und Umsetzung von mindestens fünf Angebotsideen (à 500 – 3.000€) ebenfalls als Voraussetzung und innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2023 zu gewährleisten.

 

Die Informationen zu dem Bundesprogramm wurden mehrfach über verschiedene Kanäle des Jugendamtes geteilt und Beratungen dazu angeboten. Über den Verteiler des Arbeitskreises für Jugendförderung wurden die Informationen zeitnah weitergegeben und dazu aufgerufen, Anträge zu stellen.

 

Somit konnte durch die amtsinternen Ressourcen und die Beratung freier Träger der Jugendhilfe das in 2022 initiierte Projekt „Jugend in Bewegung“, welches eng durch das Jugendamt mit konzipiert und begleitet wurde, einen Antrag stellen.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0885/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Uwe Brockhausen       Alexander Ewers  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0885/XXI   Bundesprogramm "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"   BVV-Büro   Ersuchen per Dringlichkeit
0885/XXI-01   Bundesprogramm "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie und Gesundheit   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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