Drucksache - 0981/XXI
Sachverhalt:
Auf der westlichen Fahrbahn der Berliner Straße ist ab Egellsstraße bis Namslaustraße, trotz des Schienenersatzverkehrs für die U6, das Parken auf dem rechten Fahrstreifen ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
Ab der Namslaustraße wird jedoch der mittlere Fahrstreifen nach rechts verschränkt und ist von dort an als Busspur markiert, sodass Parken dort unmöglich ist. Allerdings endet diese Busspur in Höhe Berliner Straße 54 und die Busse müssten sich eine Spur zurück nach links in den fließenden Verkehr einordnen.
Um dieses Einordnen in den fließenden Verkehr zu vermeiden, bleiben die Busfahrer jedoch auf dem mittleren Fahrstreifen, ohne von der extra für sie eingerichteten Busspur Gebrauch zu machen. Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der westlichen Fahrbahn der Berliner Straße zwischen Namslaustraße und Berliner Straße 54 die Busspur beseitigt und damit einhergehend das Parken für die Anwohner dort wieder ermöglicht wird.
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