Drucksache - 0950/XXI-01  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehr Ruppiner Chaussee
Status:öffentlichBezüglich:
0950/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 16. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 11.01.2023 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 0950/XXI -:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt um den seit Jahren hohen und sogar zunehmenden "illegalen" Durchgangsverkehr durch die Ruppiner Chaussee zw. "Alter Fritz" und Schulzendorfer Straße (A111-Anschluss) zu unterbinden?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Die Ruppiner Chaussee befindet sich im Radvorrangnetz, so dass in absehbarer Zukunft Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs ergriffen werden. Konkrete Planungen liegen hierfür bisher nicht vor, da natürlich nicht alle Stecken gleichzeitig umgesetzt werdennnen.

 

rgerbeschwerden über passierende Autos liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

Wir haben die Beschilderung überprüft, das Durchfahrtverbot ist hinreichend beschildert.

 

Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt in den Händen der Berliner Polizei.

 

 

 

 

Uwe Brockhausen      Korinna Stephan

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0950/XXI   Durchgangsverkehr Ruppiner Chaussee   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
0950/XXI-01   Durchgangsverkehr Ruppiner Chaussee   Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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