Drucksache - 0225/XXI-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.09.2022 - Drucksache Nr. 0225/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der DB AG dafür einzusetzen, dass bei der angekündigten Modernisierung der S-Bahnhöfe Frohnau und Waidmannslust einerseits in Frohnau das vorhandene S-Bahnsteigdach auf Sechswagenzuglänge erhalten bleibt und andererseits das Dach beim Bahnhof Waidmannslust auf Sechswagenzuglänge bezogen auf den Haltepunkt Richtung Innenstadt geringfügig verlängert wird. Hierfür ist ggf. zwischen dem Land Berlin und der DB AG eine Finanzung der über 80 Meter hinausgehenden Dachlänge gesondert zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes zu vereinbaren.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort der zuständigen Staatssekretärin liegt vor:
„[…] Das Land Berlin hält die Modernisierung der im Bezirk Reinickendorf von Berlin gelegenen Verkehrsstationen Frohnau und Waidmannslust (S-Bahnlinie S1) durch die Deutsche Bahn AG für erforderlich, um mittel- bis langfristig eine hohe Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Berliner S-Bahn-Infrastruktur zu gewährleisten.
Daher sind folgende Maßnahmen auch Bestandteil der Rahmenvereinbarung (RV) „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin“, die mit Unterschrift vom 23.11.2021 zwischen dem Land Berlin und der DB Station&Service AG geschlossen worden ist: An den S-Bahnhöfen Frohnau und Waidmannslust sind das jeweilige historische und denkmalgeschützte Bahnsteigdach in bestehender Länge zu erhalten und zu modernisieren (inklusive Dachhaut, Tragwerk und Beleuchtung).
Da – wie Sie korrekt dargestellt haben – über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes (LuFV) nur jeweils die Modernisierung von gut 80 m der Bahnsteigdächer finanziert werden, trägt das Land Berlin die Kosten für die Erneuerung der darüberhinausgehenden Bahnsteigdachanteile.
Die beiden Bahnsteigdächer weisen im Bestand mit Längen von 127 m (Frohnau) bzw. 106 (Waidmannslust), die jeweils zudem die gesamte Breite des Mittelbahnsteigs überspannen, einen aus unserer Sicht umfangreichen Witterungsschutz für die Fahrgäste auf.
An zahlreichen vergleichbaren S-Bahnstationen im Land Berlin bzw. entlang der nördlichen S1 (z.B. Schönholz, Wollankstraße, Wilhelmsruh) sind die bestehenden Bahnsteigdächer kleiner bzw. maximal gleich lang wie am S-Bahnhof Waidmannslust, obwohl die Frequentierung der Stationen zum Teil deutlich höher ist. Da an all den genannten Bahnhöfen die Bahnsteigdächer zwar in ihrem Bestand erhalten werden sollen, jedoch keine Vergrößerungen angestrebt werden, stellt dies auch unsere Zielstellung für das Bahnsteigdach in Waidmannslust dar. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0225/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Korinna Stephan Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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