Drucksache - 0672/XXI-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.09.2022 - Drucksache Nr. 0672/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die sich auflösenden Verkehrshinweise auf der Fahrbahn zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schildower Straße in Hermsdorf zu erneuern, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zwischen der Berliner Straße und dem Hermsdorfer Damm zu erhöhen.“
und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.09.2022 - Drucksache Nr. 0673/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die sich auflösenden Verkehrshinweise auf der Fahrbahn zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Alten Schildower Straße in Hermsdorf zu erneuern, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zwischen der Veltheimstraße und dem Hermsdorfer Damm zu erhöhen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Zunächst wird festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Alte Schildower Straße nicht beim Bezirk Reinickendorf liegt. Diese befindet sich in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn. Es ist anhand der beigefügten Fotos davon auszugehen, dass in den Drucksachen 0672/XXI sowie 0673/XXI die Schildower Straße gemeint ist, weswegen beide Drucksachen gemeinsam beantwortet werden:
Aufgrund der Gewährleistung sollen Markierungsarbeiten auf Fahrbahnen im Gewährleistungszeitraum 01. April bis 31. Oktober gemäß ZTV-M aufgebracht bzw. erneuert werden. Die Schildower Straße wird laut Investitionsplanung des Bezirkes in den Jahren 2023-2024 grunderneuert. Es ist mit einem Baubeginn in der ersten Jahreshälfte zu rechnen. Eine Neumarkierung vor Baubeginn wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Eine Markierung nach Abschluss der Bauarbeiten wird geprüft, da das Ergebnis des Runden Tisches berücksichtigt werden soll.
Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0672/XXI und Nr. 0673/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Korinna Stephan Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Anlagen:
Foto
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