Drucksache - 2930/XX-01
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.02.2021 - Drucksache Nr. 2930/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen für eine Neuanordnung des Bussonderfahrstreifens in der Karolinenstraße einzusetzen. Durch die neue Anordnung sollen beide vormals vorhandenen Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr wiederhergestellt werden, indem ein Bussonderfahrstreifen in Seitenlage angeordnet wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Bussonderfahrstreifen werden von der zentralen Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr- und Klimaschutz (SenUMVK) angeordnet. Der Antrag zur Änderung der Markierung und Beschilderung durch Anordnung von Bussonderfahrstreifen (Z 245 StVO) wurde im Januar 2021 bei der SenUMVK gestellt. Im Zuge der Einrichtung der Busspur für die Dauer der Sanierungsarbeiten entlang der U6 wird der Abschnitt in der Karolinenstraße entsprechend des Beschlusses der Bezirksverordneten-versammlung geändert.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2930/XX damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna Stephan stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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