Drucksache - 0713/XXI
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 2 Var. 2 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
An der Greenwichpromenade ist ein Radweg mit einem Zusatzschild ausgewiesen, jedoch nutzt eine Vielzahl an Radfahrern die alleine für Fußgänger bestimmte Promenade direkt am Wasser mit dem Fahrrad, was durch § 6 Abs. 2 Var. 2 GrünanlG verboten ist.
Um für Fußgänger und Radfahrer eine klar ersichtliche Regelung des Verkehrs an der Greenwichpromenade zu erreichen, schlägt die CDU-Fraktion folgendes vor. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich der Greenwichpromenade zwischen Tegeler Hafenbrücke und Borsigdamm eine eindeutige Beschilderung vorzunehmen und damit durch Gebotsschilder die für Radfahrer zu nutzenden Strecken und durch Verbotsschilder die ausschließlich für Fußgänger bestimmten Wege auszuweisen. |
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