Drucksache - 0602/XXI  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Soziales und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
06.07.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Begründung:

 

Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3 wurde aus persönlichen Gründen vorzeitig beendet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Buchstabe c) Bezirksverwaltungsgesetz die Schiedspersonen für jeden Schiedsamtsbezirk.

 

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin, Nr. 27 vom 02.07.2021 wurde bekannt gegeben, dass für die Schiedsamtsbezirke 1 und 3 zwei neue Schiedspersonen gesucht werden. Daraus resultierend konnte jedoch nur der Schiedsamtsbezirk 1 besetzt werden. Die Suche einer Schiedsperson für den Bezirk 3 wurde mit einer Pressemitteilung vom 16.02.2022 noch einmal bekräftigt. Daraufhin gingen insgesamt 6 Bewerbungen im Bezirkswahlamt ein. Nach einem Informationsgespräch mit den Bewerberinnen und Bewerbern konnte eine Auswahl getroffen werden.


Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 16 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz:

Als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Reinickendorf 3 (Postleitzahlen: 13403, 13405, 13407, 13409, 13507, 13599, 13629) wird gewählt:

Name: Frau Yvonne Giese

Anschrift: Dübelpfad 7, 13437 Berlin

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlage:

 

Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70)

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Schiedspersonen erhalten gemäß Berliner Schiedsamtsgesetz eine Erstattung für die Auslagen von Sachkosten sowie für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 69 EUR nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 01.09.2020 (GVBl. S. 741).

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3500 Titel 41201 bzw. Titel 68579 zur Verfügung.

 

 

 

Uwe Brockhausen     Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

 
 

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