Drucksache - 0432/XXI
Sachverhalt: Am Stichtag 31.12.2020 wohnten 5.545 Menschen im Quartiersmanagementgebiet Titiseestraße. 18,18% der Bewohnerschaft ist unter 12 Jahren und etwa 16,41% 65 Jahre und älter. Mit gesamt 35,47% der Bewohnerschaft unter 25 Jahren handelt es sich um ein vergleichsweise junges Quartier. Neben den schon lange dort wohnenden Mietern meist im Seniorenalter, von denen 10,89% in Altersarmut leben, ist das Quartier geprägt von Familien und Kindern, die in den letzten Jahren ins Quartier gezogen sind. Das Quartiersmanagementgebiet umfasst einen Großteil des Planungsraumes „Rollbergesiedlung“, entspricht jedoch diesem nicht genau. Die soziale Situation im Planungsraum wird als „sehr niedrig“ mit einer stabilen Entwicklung eingestuft. Der Anteil der Arbeitslosen (9,09%) sowie der Anteil der Transferbezieher (34,91%) lagen weit über dem Berliner Schnitt (3,89%/11,67%). Ebenfalls signifikant hoch ist mit 66,21% der Anteil der Transferbezieher unter 15 Jahren. Der Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund beträgt 51,80%, der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 68,82%. Quelle: Aktionsplan QM Titiseestraße, Stand Juni 21, Seite 4 Es gibt in der Rollbergesiedlung nur eine geringe Anzahl an Spielplätzen, die überwiegend für jüngere Kinder bis zu einem Alter von ca. 8 Jahren attraktiv ist. Der Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche liegt abgesehen von den Angeboten im Streethouse nahezu ausschließlich bei Ballspielen/ Fußball. Das ist nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen interessant. Die Erweiterung um einen Skaterpark, nach Muster des Skaterparks im MV, könnte hier das Freizeitangebot für die Jugendlichen deutlich verbessern und einen neuen, zentralen Treffpunkt für sie schaffen. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, in der Rollbergesiedlung einen Skaterpark nach Vorbild des Skaterparks im MV zu errichten. Vorrangig hierfür geeignet erscheint der seit nunmehr über 10 Jahre brach liegende Minigolfplatz in der Schluchseestraße 50. Evtl. kann das Gelände vom Eigentümer erworben und die dadurch entstehende Gesamtfläche für eine Neugestaltung der dort schon vorhandenen Jugendfreizeiteinrichtung, wohlmöglich auch unter Verwendung von EU-Fördermitteln, neugestaltet werden.
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