Drucksache - 0990/XVII
Sachverhalt: Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1. Wie viele Pachtverträge wurden seit der Festsetzung des Bebauungsplans XX-210 im Jahr 1992 neu geschlossen und wie viele Parzellenteilungen sind gemäß den im Bebauungsplan festgelegten Zielen seit dessen Inkrafttreten vorgenommen worden? 2. Wie beurteilt das Bezirksamt die derzeitige Situation in der Kolonie Waldessaum und deren Umfeld im Vergleich mit der im Bebauungsplan XX-210 unter A. I. 3 aufgeführten Äußerung “…
Wohnbebauung in jeglicher Form würde den ökologisch empfindlichen Bereich
stören und zu Beeinträchtigungen führen …”? 3. Welche Ergebnisse haben die im Bebauungsplan XX-210 vorgesehenen “detaillierten Bestandsanalysen” gebracht, anhand derer geklärt werden sollte, “… in welcher Weise und zeitlichen Abfolge die Einhaltung des Kleingartenrechts im Einzelnen zu gewährleisten ist …”, und wie sind diese bis heute umgesetzt worden? 4. Wie
beurteilt das Bezirksamt schriftliche Äußerungen von Mitgliedern des
Kleingartenvereins Waldessaum e.V., die selbst eine nach
Bundeskleingartengesetz gewünschte Struktur als nicht gegeben ansehen und
hieran auch nichts ändern wollen? 5. Hat das
Bezirksamt in Erfüllung seiner Aufsichtspflicht spätestens nach den
Diskussionen über die Missstände in der Kolonie Waldessaum eine Überprüfung der
übrigen im Bezirk befindlichen Kolonien vorgenommen und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, wenn nein, warum nicht und wann ist dies geplant? 6. Welche
Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um die Einhaltung des Bebauungsplans XX-210
durchzusetzen und wird es diese ergreifen? |
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