Auszug - Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Schul- und Jugendrundschreiben Nr. 1/2006 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen"
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Herr Muschner informiert die Ausschussmitglieder über
die Beratung des Rundschreibens im Jugendhilfeausschuss. Unklar sei, an welche
Ansprechpartner (Behörden, private Träger und Organisationen) sich die Schulen
bei verhaltensauffälligen Kindern wenden können. Herr BzStR Dr. Gaudszun erläutert den
Verfahrensablauf bei Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung anhand des
vorliegenden Rundschreibens und erklärt, dass die Überschneidung der
Zuständigkeiten von Jugendamt und Schule die Möglichkeit des schnellen
Eingreifens bei derartigen Auffälligkeiten gewährleisten soll. Den Schulen sei
eine hohe Eigenverantwortung eingeräumt worden, da Maßnahmen (z. B.
Hausbesuche) eigenverantwortlich seitens der Schulen eingeleitet werden können.
Des Weiteren erhalten die Schulen in Kürze die im Rundschreiben geforderte
Auflistung der Ansprechpartner im Jugendamt. Herr Vetter geht ebenfalls auf die
Ergebnisse der Beratung des Rundschreibens im Jugendhilfeausschuss ein und
erklärt, dass seiner Ansicht nach Probleme bei der Kooperation zwischen Jugend-
und Schulamt bestehen. Anschließend erfolgt eine ausführliche
Diskussion der Ausschussmitglieder, in der u. a. über die Mängel bei der
Zusammenarbeit der Bereiche Schule und Jugend sowie über die möglichen Ursachen
dafür debattiert wird. Herr Wiese legt auf Nachfrage das
Verfahren der Bearbeitung von Schulversäumnisanzeigen dar. Auf die Erstattung
von Ordnungswidrigkeitsanzeigen bei Schulversäumnissen wird verzichtet, da dies
seitens des Bezirksamtes nicht als zielführend erachtet wird. Herr Werner informiert die
Ausschussmitglieder über die auf der Grundlage des vorliegenden Rundschreibens
verfassten Schriftstücke der Außenstelle und des Bezirksamtes, die sich mit der
Mitarbeit der Schulen in Kiez- und Regionalrunden und der Aufforderung zur
Teilnahme an diesen sowie mit der Überwachung von Schulversäumnissen und Einleitung entsprechender
Maßnahmen befassen. Die Daten der verantwortlichen Personen im Jugendamt wurden
den Schulen im 2. Anschreiben mitgeteilt. Daraufhin diskutieren die
Ausschussmitglieder detailliert die Bearbeitung von Schulversäumnisanzeigen
sowie die Eigenverantwortung der Schulen in diesem Bereich. In diesem Zusammenhang fragt Frau
Köppen nach dem Absender der an die Ausschussmitglieder verteilten Broschüre
“Bildung - Handlungsempfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und
Schulen”. Die Broschüre wurde von der Arbeitsgemeinschaft
für Jugendhilfe (AGJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin mit der Bitte um
Weiterleitung an die Mitglieder des Schulausschusses übersandt. Herr Kaunat teilt mit, dass aus seiner Erfahrung Kontakte zu entsprechenden Jugendämtern bei Bedarf problemlos hergestellt werden können. Abschließend weist Herr Muschner
darauf hin, dass keine Kontaktpersonen aus dem Bereich Schule an den Sitzungen
des Jugendhilfeausschusses teilnehmen und daher ein Informationsdefizit in den
Schulen entsteht. |
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