Auszug - Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Schul- und Jugendrundschreiben Nr. 1/2006 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen"  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 06.04.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Muschner informiert die Ausschussmitglieder über die Beratung des Rundschreibens im Jugendhilfeausschuss

Herr Muschner informiert die Ausschussmitglieder über die Beratung des Rundschreibens im Jugendhilfeausschuss. Unklar sei, an welche Ansprechpartner (Behörden, private Träger und Organisationen) sich die Schulen bei verhaltensauffälligen Kindern wenden können.

 

Herr BzStR Dr. Gaudszun erläutert den Verfahrensablauf bei Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung anhand des vorliegenden Rundschreibens und erklärt, dass die Überschneidung der Zuständigkeiten von Jugendamt und Schule die Möglichkeit des schnellen Eingreifens bei derartigen Auffälligkeiten gewährleisten soll. Den Schulen sei eine hohe Eigenverantwortung eingeräumt worden, da Maßnahmen (z. B. Hausbesuche) eigenverantwortlich seitens der Schulen eingeleitet werden können. Des Weiteren erhalten die Schulen in Kürze die im Rundschreiben geforderte Auflistung der Ansprechpartner im Jugendamt.

 

Herr Vetter geht ebenfalls auf die Ergebnisse der Beratung des Rundschreibens im Jugendhilfeausschuss ein und erklärt, dass seiner Ansicht nach Probleme bei der Kooperation zwischen Jugend- und Schulamt bestehen.

 

Anschließend erfolgt eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder, in der u. a. über die Mängel bei der Zusammenarbeit der Bereiche Schule und Jugend sowie über die möglichen Ursachen dafür debattiert wird.

 

Herr Wiese legt auf Nachfrage das Verfahren der Bearbeitung von Schulversäumnisanzeigen dar. Auf die Erstattung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen bei Schulversäumnissen wird verzichtet, da dies seitens des Bezirksamtes nicht als zielführend erachtet wird.

 

Herr Werner informiert die Ausschussmitglieder über die auf der Grundlage des vorliegenden Rundschreibens verfassten Schriftstücke der Außenstelle und des Bezirksamtes, die sich mit der Mitarbeit der Schulen in Kiez- und Regionalrunden und der Aufforderung zur Teilnahme an diesen sowie mit der Überwachung von Schulversäumnissen und Einleitung entsprechender Maßnahmen befassen. Die Daten der verantwortlichen Personen im Jugendamt wurden den Schulen im 2. Anschreiben mitgeteilt.

 

Daraufhin diskutieren die Ausschussmitglieder detailliert die Bearbeitung von Schulversäumnisanzeigen sowie die Eigenverantwortung der Schulen in diesem Bereich.

 

In diesem Zusammenhang fragt Frau Köppen nach dem Absender der an die Ausschussmitglieder verteilten Broschüre “Bildung - Handlungsempfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schulen”.

 

Die Broschüre wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Schulausschusses übersandt.

 

Herr Kaunat teilt mit, dass aus seiner Erfahrung Kontakte zu entsprechenden Jugendämtern bei Bedarf problemlos hergestellt werden können.

 

Abschließend weist Herr Muschner darauf hin, dass keine Kontaktpersonen aus dem Bereich Schule an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen und daher ein Informationsdefizit in den Schulen entsteht.

 


 

 
 

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