Auszug - Fechtanlage Stötzner-Schule Federführung: Haushaltsausschuss weitere Mitberatung: Sportausschuss
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Herr Vetter begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und infomiert die Ausschussmitglieder über das Ergebnis des mitberatenden Sportausschusses. Herr BzStR Ewers teilt mit, dass die
Sportanlage nicht durch Schüler der Stötzner-Schule genutzt wird und er sich
daher als nicht zuständig betrachtet. Die Anlage befinde sich zwar auf dem
Grundstück der Schule, sei jedoch kein Teil der Schule. Herr Wagner fragt nach, ob die
Fechtanlage nur durch den dort tätigen Verein genutzt wird. Dies wird von Herrn BzStR Ewers
bestätigt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses
erklären sich für die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 1347/XVII - für nicht
zuständig und teilen dies dem federführenden Haushaltsausschuss sowie dem
mitberatenden Sportausschuss mit. |
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