Auszug - Drs. Nr. 1293/XVII Entwurf des Bebauungsplanes XX-290 für die Kolonie Schlehbuschweg sowie Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XX-290; hier: Stellungnahme des Umweltamtes auf Seite 8 ff.  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 19.01.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wagner begründet die Aufnahme des Tagesordnungspunktes und geht in seinen Ausführungen die Stellungnahme des Bezirksamtes ein

Herr Wagner begründet die Aufnahme des Tagesordnungspunktes und geht in seinen Ausführungen die Stellungnahme des Bezirksamtes ein.

 

Herr BzStR Dr. Gaudszun erläutert den Ausschussmitgliedern die Stellungnahme des Umweltamtes und geht insbesondere auf die Prüfwerte ein.

 

Herr Lühmann fragt das Bezirksamt, ob bei einem eventuellen Schaden seitens des Nutzers auch eine rechtliche Absicherung gewährleistet wird.

 

Daraufhin erklärt Herr BzStR Dr. Gaudszun ein diesbezüglicher Schadensbericht sei in der Vergangenheit selten vorgekommen und sei auch ungewöhnlich, da in diesem Fall keine Gefahr bzw. kein Risiko vorhanden ist.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Boeck, bezüglich der Hinweispflicht an den Nutzer, antwortet Herr BzStR Dr. Gaudszun, dass es seitens des Bezirksamtes keine direkten Pachtverträge mit dem Nutzer gibt und geht auf die rechtliche/juristische Situation ein.

 

Herr Helmuth-Paland begründet in seinen Ausführungen die Stellungnahme des Umweltamtes zum vorgezeigten Bebauungsplan. Laut des Bebauungsplanverfahrens ist eine Abfrage zur Bodenqualität beim Umweltamt ein normaler Vorgang. Aufgrund dessen wurden die Bodenuntersuchungen durchgeführt. Das Planungsziel ist durch die Ergebnisse nicht in Frage gestellt. Weiterhin geht er auf die notwendige und umfangreiche Darstellung ein.

 

Frau Müllenberg ergänzt hierzu, dass im vorliegenden Fall zwischen Grenzwert und Prüfwert unterschieden werden muss. Bei einem Grenzwert müssen die Prüfwerte weit überschritten sein. Hierbei handelt es sich aber um Prüfwerte, die nur minimal überschritten wurden. Hierbei handelt es sich um Prüfwerte von Nutzpflanzen (1 mg pro 1 kg Boden). Weitere Prüfwerte gibt es für Kinderspielstätten sowie für Wohngebiete.

 

Weitere Nachfragen werden detailliert und ausführlich von Herrn Helmuth-Paland und Herrn BzStR Dr. Gaudszun beantwortet.

 

Herr Wagner bedankt sich für die ausführliche Darstellung bei Herrn Helmuth-Paland.


 

 
 

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