Auszug - Einhaltung und Schutzbestimmungen im Fließtal und Unterbindung von Feuerwerken am Strandbad Lübars vertagt am: 11.08.2005 und 10.11.2005  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1169/XVII Einhaltung und Schutzbestimmungen im Fließtal und Unterbindung von Feuerwerken am Strandbad Lübars
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Andreas Höhne
Gerald Wagner
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Bau-, GGM
 
Wortprotokoll
Beschluss

H

H.-J. Schmidt begrüßt Herrn Dr. Stork, der in der Zwischenzeit zur Sitzung erschienen ist und schlägt vor, ihm nach dem Bericht des Bezirksamtes zur Drucksache das Wort zu erteilen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Verfahren zu.

 

Anschließend begründet Herr Wagner die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und bittet Herrn Dr. Stork um Darstellung des Sachstands aus Sicht des NABU (Naturschutzbund).

 

Herr BzStR Dr. Wegner berichtet vorab über die Anzahl der seitens des Bezirksamtes genehmigten Feuerwerke (siehe Anlage).

 

Herr Dr. Stork führt aus, dass die Belastung des Tegeler Fließes durch Lärm gegeben ist. Der NABU habe registriert, dass Mehrbelastungen durch Feuerwerke rund um den Ziegelei- und Hermsdorfer See in der Nachtzeit auftreten. Die Anzahl der Gebüschbrüter ist zurückgegangen. Der NABU fordert, dass zumindest während der Butzeiten keine Störungen durch Feuerwerke auftreten.

 

Herr Wagner spricht sich aufgrund der Ausführungen von Herrn Dr. Stork für die Annahme der Drucksache aus.

 

Herr BzStR Dr. Wegner geht auf die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Drucksache ein. Er weist darauf hin, dass der Nachweis über eine eventuelle Beeinträchtigung der Fauna im Tegeler Fließ nicht erbracht werden kann. Bevor an den Gaststättenbetreiber Auflagen erteilt werden, sollte seiner Ansicht nach weiteres Datenmaterial gesammelt werden.

 

Herr Pohlan verweist darauf, dass das Tegeler Fließ als FFH-Gebiet ausgewiesen ist und die EU-FFH-Richtlinie Anwendung finden sollte, die weit über das Bundesimmissionsschutzgesetz hinausgeht.

 

Danach erfolgt eine ausführliche Diskussion der Ausschusmitglieder.

 

Herr Pohl geht auf den vorliegenden Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie ein und spricht den Badebetrieb an, der im Sommer durch den Pächter der Gaststätte durchgeführt wird.

 

Herr Huhn führt aus, dass es sich bei Feuerwerken um singuläre Ereignisse handelt und die Drucksache daher in einen Prüfauftrag umgewandelt werden sollte.

 

Herr Brennecke führt die geltenden EU-FFH-Richtlinien an und erklärt, dass es dem Bezirksamt obliegt, dafür Sorge zu tragen, die rechtlichen Normen umzusetzen. Er schlägt seitens seiner Fraktion folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Einhaltung der verschärften Schutzbestimmungen, die im Tegeler Fließtal nach der Anerkennung als FFH-Gebiet gelten, realisiert werden können.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 1169/XVII - in der vorstehend geänderten Fassung anzunehmen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen