Auszug - Einhaltung und Schutzbestimmungen im Fließtal und Unterbindung von Feuerwerken am Strandbad Lübars vertagt am: 11.08.2005 und 10.11.2005
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H.-J. Schmidt begrüßt Herrn Dr. Stork,
der in der Zwischenzeit zur Sitzung erschienen ist und schlägt vor, ihm nach
dem Bericht des Bezirksamtes zur Drucksache das Wort zu erteilen. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem
Verfahren zu. Anschließend begründet Herr Wagner die
Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und bittet Herrn Dr. Stork um
Darstellung des Sachstands aus Sicht des NABU (Naturschutzbund). Herr BzStR Dr. Wegner berichtet vorab
über die Anzahl der seitens des Bezirksamtes genehmigten Feuerwerke (siehe
Anlage). Herr Dr. Stork führt aus, dass die Belastung des Tegeler Fließes durch Lärm gegeben ist. Der NABU habe registriert, dass Mehrbelastungen durch Feuerwerke rund um den Ziegelei- und Hermsdorfer See in der Nachtzeit auftreten. Die Anzahl der Gebüschbrüter ist zurückgegangen. Der NABU fordert, dass zumindest während der Butzeiten keine Störungen durch Feuerwerke auftreten. Herr Wagner spricht sich aufgrund der
Ausführungen von Herrn Dr. Stork für die Annahme der Drucksache aus. Herr BzStR Dr. Wegner geht auf die
unterschiedlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Drucksache ein. Er weist
darauf hin, dass der Nachweis über eine eventuelle Beeinträchtigung der Fauna
im Tegeler Fließ nicht erbracht werden kann. Bevor an den Gaststättenbetreiber
Auflagen erteilt werden, sollte seiner Ansicht nach weiteres Datenmaterial
gesammelt werden. Herr Pohlan verweist darauf, dass das
Tegeler Fließ als FFH-Gebiet ausgewiesen ist und die EU-FFH-Richtlinie
Anwendung finden sollte, die weit über das Bundesimmissionsschutzgesetz
hinausgeht. Danach erfolgt eine ausführliche
Diskussion der Ausschusmitglieder. Herr Pohl geht auf den vorliegenden
Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie ein und spricht den Badebetrieb an, der
im Sommer durch den Pächter der Gaststätte durchgeführt wird. Herr Huhn führt aus, dass es sich bei
Feuerwerken um singuläre Ereignisse handelt und die Drucksache daher in einen
Prüfauftrag umgewandelt werden sollte. Herr Brennecke führt die geltenden
EU-FFH-Richtlinien an und erklärt, dass es dem Bezirksamt obliegt, dafür Sorge
zu tragen, die rechtlichen Normen umzusetzen. Er schlägt seitens seiner
Fraktion folgenden Änderungsantrag vor: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die
Einhaltung der verschärften Schutzbestimmungen, die im Tegeler Fließtal nach
der Anerkennung als FFH-Gebiet gelten, realisiert werden können. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 1169/XVII - in der vorstehend geänderten Fassung anzunehmen. |
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