Auszug - Verschiedenes
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Herr Wegener bringt seine Enttäuschung
darüber zum Ausdruck, dass er seitens des Ausschussvorsitzenden nicht über das
Rechtsgutachten des bezirklichen Rechtsamtes vom 17.08.2005 schriftlich in
Kenntnis gesetzt wurde. Herr H.-J. Schmidt erklärt, dass er
davon ausgegangen sei, dass Herrn Wegener das Gutachten seitens des Bezirksamte
schriftlich zugestellt wurde. Dies verneint Herr Wegener. Anschließend erfolgt eine kontroverse
Diskussion der Ausschussmitglieder zur Frage, ob die schriftliche Zustellung
des Gutachtens an Herrn Wegner notwendig war. Herr H.-J. Schmidt führt aus, dass er
sich hinsichtlich der vorliegenden Problematik um eine Klärung beim
Bezirksverordnetenvorsteher bemühen wird und erklärt ausdrücklich, dass er
die Abstimmung von Herrn Wegener zu den Drucksachen Nrn. 0978/XVII, 1035/XVII
und 1137/XVII als nicht rechtsgültig abgelehnt hat. |
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