Auszug - Bebauungsplan XX-183 a für die Grundstücke Neptunstraße 5, 7 - 8, 21 - 26, Gesellschaftstraße 26 - 34, Aegirstraße 8 A sowie Abschnitte der Neptun- und der Gesellschaftstraße im Bezirk Reinickendorf
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Herr Helmuth-Paland berichtet anhand
der aushängenden Bebauungspläne Folgendes: zu 4.1 Bebauungsplan
XX-183 a: Die
ursprünglich für die Errichtung von Bürogebäuden vorgesehene Fläche wird jetzt
für sozialen Wohnungsbau genutzt. Auf dem Nachbargrundstück ist die Einrichtung
eines Pflegeheims vorgesehen. zu 4.2 Bebauungsplan
XX-190 Die
auf der Fläche vorhandene Freizeit- und Wassersportnutzung soll gesichert
werden. In diesem Zusammenhang berichtet Herr Helmuth-Paland über die
Errichtung eines Gebäudes mit mehr als 65 qm Wohnfläche und führt aus, welche
Gründe der Nutzung der Fläche als Wohngebiet entgegenstehen. Er bittet die
Ausschussmitglieder um ein Votum zum Erlass einer Veränderungssperre zur
Absicherung des Planziels. Nachfragen der Ausschussmitglieder zu Nutzung
der Wochenendhäuser und dem Vorhandensein von Abwassergruben beantworten Herr
BzStR Dr. Wegner und Herr Helmuth-Paland ausführlich. Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung empfehlen
der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung), der Veränderungssperre
zum Bebauungsplan XX-190 zuzustimmen. zu 4.3 Bebauungsplan XX-197 Aufgrund
der Nachbarschaft zum Freizeitpark Lübars wurde in dem Gebiet des
Bebauungsplanes eine Gasuntersuchung durchgeführt, die negativ verlief. Der
Altlastenverdacht hat sich ebenfalls nicht bestätigt. Da daher keine Gefährdung
gegeben ist, stehe der Festsetzung als Wohngebiet nichts entgegen. Nachfragen
der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Helmuth-Paland umfassend. zu 4.4 Bebauungsplan 12-6 Herr
Helmuth-Paland geht auf die bestehende Altlastenproblematik ein. Der
Liegenschaftsfonds bemüht sich um eine Nachnutzung und hat eine Begutachtung
des Geländes vorgenommen. Vor einer Festsetzung als Wohngebiet muss die
Sanierung der Fläche erfolgen. Nachfragen der
Ausschussmitglieder zu: -
einer eventuellen Zwischennutzung des Grundstücks, -
den Vermarktungsmöglichkeiten und -
der Altlastenproblematik werden
detailiert von Herrn Helmuth-Paland beantwortet. Die Mitglieder
des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung empfehlen der
Bezriksverordnetenversammlung einstimmig, die vorstehenden Bebauungspläne
(XX-183 a, XX-190, XX-197 und 12-6) anzunehmen. |
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