Auszug - Bebauungsplan XX-183 a für die Grundstücke Neptunstraße 5, 7 - 8, 21 - 26, Gesellschaftstraße 26 - 34, Aegirstraße 8 A sowie Abschnitte der Neptun- und der Gesellschaftstraße im Bezirk Reinickendorf  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 06.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Helmuth-Paland berichtet anhand der aushängenden Bebauungspläne Folgendes:

Herr Helmuth-Paland berichtet anhand der aushängenden Bebauungspläne Folgendes:

 

zu 4.1  Bebauungsplan XX-183 a:

 

Die ursprünglich für die Errichtung von Bürogebäuden vorgesehene Fläche wird jetzt für sozialen Wohnungsbau genutzt. Auf dem Nachbargrundstück ist die Einrichtung eines Pflegeheims vorgesehen.

 

 

zu 4.2  Bebauungsplan XX-190

 

Die auf der Fläche vorhandene Freizeit- und Wassersportnutzung soll gesichert werden. In diesem Zusammenhang berichtet Herr Helmuth-Paland über die Errichtung eines Gebäudes mit mehr als 65 qm Wohnfläche und führt aus, welche Gründe der Nutzung der Fläche als Wohngebiet entgegenstehen. Er bittet die Ausschussmitglieder um ein Votum zum Erlass einer Veränderungssperre zur Absicherung des Planziels. Nachfragen der Ausschussmitglieder zu Nutzung der Wochenendhäuser und dem Vorhandensein von Abwassergruben beantworten Herr BzStR Dr. Wegner und Herr Helmuth-Paland ausführlich.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung), der Veränderungssperre zum Bebauungsplan XX-190 zuzustimmen.

 

 

zu 4.3  Bebauungsplan XX-197

 

Aufgrund der Nachbarschaft zum Freizeitpark Lübars wurde in dem Gebiet des Bebauungsplanes eine Gasuntersuchung durchgeführt, die negativ verlief. Der Altlastenverdacht hat sich ebenfalls nicht bestätigt. Da daher keine Gefährdung gegeben ist, stehe der Festsetzung als Wohngebiet nichts entgegen.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Helmuth-Paland umfassend.

 

zu 4.4  Bebauungsplan 12-6

 

Herr Helmuth-Paland geht auf die bestehende Altlastenproblematik ein. Der Liegenschaftsfonds bemüht sich um eine Nachnutzung und hat eine Begutachtung des Geländes vorgenommen. Vor einer Festsetzung als Wohngebiet muss die Sanierung der Fläche erfolgen.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder zu:

-            einer eventuellen Zwischennutzung des Grundstücks,

-            den Vermarktungsmöglichkeiten   und

-            der Altlastenproblematik

 

werden detailiert von Herrn Helmuth-Paland beantwortet.

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung empfehlen der Bezriksverordnetenversammlung einstimmig, die vorstehenden Bebauungspläne (XX-183 a, XX-190, XX-197 und 12-6) anzunehmen.


 

 
 

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