Auszug - Einhaltung und Schutzbestimmungen im Fließtal und Unterbindung von Feuerwerken am Strandbad Lübars
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Herr BzStR Dr. Wegner geht auf das im
Strandbad Lübars stattfindende Feuerwerk ein und erklärt, dass dieses zum
Rahmengprogramm gehört. Die dort lebenden Vögel reagieren darauf jedoch laut
Auskunft des NABU (Naturschutzbundes) nicht und werden somit auch nicht
geschädigt. Eine Studie, die Auskunft zu einer eventuellen Beeinträchtigung der
Flora durch Feuerwerk gibt, existiert nicht. Daher kann die bestehende Nutzung
fortgesetzt werden. Herr Wagner entgegnet, dass der NABU
seiner Fraktion gegenteilige Angaben betreffend der Auswirkungen des
Feuerwerkes auf Flora und Fauna gemacht habe. Daraufhin bittet Herr Brennecke um die
Vertagung der Drucksache und schlägt vor, zur nächsten Sitzung des Ausschusses
einen Vertreter des NABU zur Klärung des Sachverhaltes einzuladen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Naturschutz und Grünplanung beschließen einstimmig, die Beratung der -
Drucksache Nr. 1169/XVII - zu vertagen. |
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