Auszug - Informationsgespräch zur forensisch-psychiatrischen Ambulanz
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Frau BzBm’in Wanjura geht in ihren Ausführungen auf die Berichterstattung zur Einrichtung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) ein, die ab 01.04.2005 ihre Arbeit aufnimmt. Sie legt ihre Ansicht zum Verfahren der Standortsuche dar und berichtet über das Veto des Bezirkes hinsichtlich der geplanten Einrichtung der Ambulanz auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nevenklinik (KBoN). Des Weiteren spricht Frau BzBm’in Wanjura in diesem Zusammenhang das Ausschreibungsverfahren und die Suche nach einem freien Träger für die Ambulanz an. Anschließend geht sie auf die Überbelegung der JVA Tegel (zurzeit 1.683 Insassen) und die Institution des offenen Vollzuges ein. Frau BzBm’in Wanjura erklärt, dass der Bezirk Reinickendorf einen hohen Anteil an Reintegration leistet und bittet die Entscheidungsträger der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie für Justiz um eine erneute Überprüfung des Entschlusses hinsichtlich der Wahl des Standortes JVA Tegel. Herr Käber
bittet die Zuschauer, von Beifalls- bzw. Missfallensäußerungen Abstand zu
nehmen und begrüßt anschließend den Staatssekretär für Justiz, Herrn Flügge,
sowie den Leitenden Psychiatriekoordinator des Landes Berlin, Herrn Beuscher. Herr H.-J.
Schmidt führt aus, dass der Bezirk Reinickendorf bereits ein hohes Maß an
Resozialisierung für ehemalige Straftäter leistet und spricht sich daher für
eine andere Lage der forensisch-psychiatrischen Ambulanz bzw. für eine
Aufsplittung des Standortes aus. Herr Flügge
äußert Verständnis für die Reaktionen der Menschen im Bezug auf die Einrichtung
der Ambulanz. Er weist darauf hin, dass die Zahlen hinsichtlich der Sexualstrafdelikte
seit den fünfziger Jahren rückläufig sind und der Bundestag im Jahr 1998 eine
Novelle zum Strafgesetzbuch (StGB) zur Verschärfung der Gesetze zur Ahndung
solcher Straftaten beschlossen hat. Er teilt des Weiteren mit, dass eine
vorzeitige Strafentlassung nur mittels eines ausführlichen externen Gutachtens
in Frage kommt. Die Zahlen der vorzeitigen Entlassungen sind zudem ebenfalls
rückläufig. Zur Entwicklung von Therapiemaßnahmen wurde eine
Arbeitsgemeinschaft (AG) gegründet, die eine Konzeption zur Nachbetreuung der
Patienten entwickelt hat. Herr Flügge legt den Ausschussmitgliedern ausführlich
das Verfahren der therapeutischen Betreuung für vorzeitig entlassene bzw.
regulär entlassene Straftäter dar. Hinsichtlich der Standortsuche sei ein umfangreicher
Schriftverkehr mit Frau BzBm’in Wanjura erfolgt, der die Entscheidung
bezüglich des Standortes am 19.08.2004 zur Kenntnis gegeben wurde. Anschließend
führt Herr Flügge aus, dass eine Aufteilung des Standortes aufgrund der
geringen Größe nicht möglich sei, da in der Ambulanz nur sieben Mitarbeiter
tätig sein sowie vierzig Patienten zur Therapie kommen werden. Bei der
Entscheidung für einen Standort war zudem die Kostenfrage zu berücksichtigen.
Der Vorteil des Standortes JVA Tegel liegt darin, dass der Bereich um eine
Justizvollzugsanstalt herum durch die verstärkte Polizeipräsenz relativ
ungefährlich ist. Es ist erwiesen, dass in diesem Gebiet die wenigsten
Straftaten passieren. Des Weiteren befindet sich im Umfeld der JVA Tegel weder
ein dicht besiedeltes Wohngebiet noch eine Kindertagesstätte oder eine Schule. Herr Käber
bittet erneut um Ruhe unter den Zuschauern. Herr Flügge
teilt weiterhin mit, dass sich die Personen, die die Angebote der
forensisch-psychiatirschen Ambulanz in Anspruch nehmen, ohnehin in Freiheit
befinden. Die Rückfallstatistiken sagen aus, dass 85 % der Sexualstraftäter,
deren Taten bereits geahndet wurden, nicht mehr rückfällig werden. Ca. 50 % der
Sexualstraftaten ereignen sich im nahen sozialen Umfeld. Die Besorgnisse der
Bevölkerung im Zusammenhang mit der Eirichtung der Ambulanz werden sehr ernst
genommen. Daher erklärt sich Herr Flügge bereit, bei Bedarf Diskussionen in
Kindertagesstätten und Schulen anzubieten. Anschließend
berichtet Herr Beuscher über eine Fachtagung, auf der ebenfalls verdeutlicht
wurde, dass die Zahl der Sexualstraftaten kontinuierlich sinkt. Die
Verweildauer der Patienten des Maßregelvollzuges hat sich verlängert und
vorzeitige Entlassungen erfolgen nur nach gründlicher Prüfung. Das von den Senatsverwaltungen
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie für Justiz entwickelte
Konzept zur verbesserten Betreuung von entlassenen Straftätern ist über die
Berliner Grenzen hinaus anerkannt. In der Ausschreibung wurde die Kompetenz für
einen eventuellen Träger sehr hoch angesetzt. Nachdem kein geeigneter Träger
gefunden werden konnte, wird die Ambulanz von den Sozialen Diensten der Justiz
geführt. Der Bezirk Reinickendorf wurde über das gesamte Verfahren im
Psychiatriebeirat stets aktuell informiert. Herr Beuscher weist darauf hin,
dass das oberste Ziel der Ambulanz die Verhinderung von Rückfällen ist. Dies
soll durch die intensive therapeutische Begleitung und die hochkarätige
Personalbesetzung der Einrichtung gewährleistet werden. Herr
Haberkorn äußert Zweifel an der Wahl des Standortes und führt dabei u. a. die
Infrastruktur der Umgebung als Merkmal an. Des Weiteren schildert er seine
Enttäuschung hinsichtlich der Entscheidungskriterien zur Standortwahl und
spricht die von Herrn Flügge genannten Kostengesichtspunkte an. Anschließend
geht er auf das Konzept und die Ausschreibung zur Ambulanz ein. Frau Junker
begrüßt die Schaffung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz und sieht durch
deren Einrichtung keine weiteren Belastungen auf den Bezirk zukommen. Herr
Steffel berichtet über massive Proteste der Tegeler Büger gegen die Einrichtung
der Ambulanz auf dem Gelände der JVA Tegel und begründet dies. Herr Käber
äußert seine Ansicht zur Schaffung der Einrichtung am gewählten Standort und
bittet alle Beteiligten um eine sachliche Diskussion. Anschließend
erfolgt eine ausführliche Diskussion aller Ausschussmitglieder. Herr Flügge
geht auf die Auflagen für vorzeitig entlassenen Straftäter ein und führt aus,
dass regulär entlassenen Straftäter unter Führungsaufsicht stehen. Des Weiteren
geht er auf die Pflichten der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz sowie für Justiz bei der Standortwahl ein. Die Ergebnisse der
Ambulanz werden von den Senatsverwaltungen überwacht. Frau BzBm’in
Wanjura berichtet über die erfolgreiche Reinickendorfer Gesundheitspolitik und
geht in diesem Zusammenhang auf die Enthospitalisierung
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ein. Weiterhin spricht sie sich dafür aus, die
Stigmatisierung der Patienten der forensisch-psychiatrischen Ambulanz zu
verhindern und fragt nach dem Betreuungskonzept für diesen Personenkreis. Im
Anschluss daran erfolgt eine erneute detaillierte Diskussion aller
Ausschussmitglieder, in der weitere Nachfragen umfassend von Herrn Flügge und
Herrn Beuscher beantwortet werden. Frau
Anthoff (Leitende Psychologin im Krankenhaus des Maßregelvollzugs) berichtet
über ihre Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung einer
inhaltlichen Konzeption für die forensisch-psychiatrische Ambulanz und legt die
Eckpunkte des Konzeptes ausführlich dar. Sie geht hierbei vergleichend auf
ähnliche Einrichtungen im Bundesgebiet und die dort erzielten Erfolge ein. In
der Einrichtung werden vier Ärzte und Psychologen, ein Leiter sowie vier
Verwaltungskräfte tätig sein, die sich um insgesamt höchstens vierzig Patienten
kümmern werden. Die Durchführung von Einzel- und gruppentherapeutischen
Programmen ist beabsichtigt. Nachfragen
der Ausschussmitglieder beantwortet Frau Anthoff detailliert. Frau Dr.
Guth geht auf eine Bestandsaufnahme der sozialtherapeutischen Anstalt ein, die
in den nächsten zwei Jahren die Entlassung von höchstens vierzig Patienten
vorsieht. Herr Flügge
berichtet aufgrund von Nachfragen über die Kosten der
forensisch-psychiatrischen Ambulanz, die sich auf ca. 450.000,00 €
belaufen werden. Die Mittel werden durch Einsparungen aus dem Justizvollzug und
dem Gesundheitsbereich der Sentasverwaltungen erbracht. Herr Käber
bedankt sich bei den Herren Flügge und Beuscher für die ausführlichen
Darstellungen. Anschließend
unterbricht Herr Käber um 19.20 Uhr die Sitzung, um das weitere Verfahren mit
den Fraktionsvertretern und der Referentin, Frau Lichtenberg, abzustimmen. Herr Käber
führt aus, dass die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses gemeinsam mit
dem Sozialausschuss am 12.04.2005 stattfindet, damit die Tagesordnung der
heutigen Sitzung abgearbeitet werden kann. Er entschuldigt sich im Namen aller
Ausschussmitglieder bei Frau Lichtenberg, da der Tagesordnungspunkt, zu dem sie
eingeladen wurde, nicht in der heutigen Sitzung aufgerufen werden konnte. |
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