Auszug - Wohngeldanträge  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 22.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Petters fragt nach dem aktuellen Sachstand der Abarbeitung von Wohngeldanträgen

Frau Petters fragt nach dem aktuellen Sachstand der Abarbeitung von Wohngeldanträgen.

 

Herr Pickert führt dazu aus, dass im Januar 2004 5.153 unbearbeitete Wohngeldanträge vorlagen. Aufgrund von organisatorischen Maßnahmen und des engagierten Einsatzes der Mitarbeiter ist diese Zahl bis zum Dezember 2004 auf 2.467 gesunken. Die Bescheide ergehen nun innerhalb einer angemessenen Zeit und Beschwerden von Antragstellern kommen daher kaum vor.

 

Herr BzStR Balzer ergänzt, dass die Antragseingänge gesunken sind und verweist in diesem Zusammenhang auf die ab 01.01.2005 geltende Gesetzeslage. Diese sieht vor, dass Empfänger von Transferleistungen keine Wohngeld mehr erhalten.

 

Anschließend teilt Herr Pickert mit, dass es im Januar 2004 in Reinickendorf 5.583 Wohngeldempfänger gegeben hat. Diese Zahl lag im Dezember 2004 bei 8.392. Mit dem 01.01.2005 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger aufgrund der neuen Gesetzeslage jedoch erheblich gesunken. Des Weiteren geht Herr Pickert auf eine Entscheidung des Bundesrates ein, die zur Folge hat, dass rückwirkend eine Neuberechnung des Wohngeldanspruches für Heimbewohner (voraussichtlich 14.000 Fälle berlinweit) erfolgen muss.

 

Herr Brennecke fragt nach dem Personalstand im Wohnungsamt und eventuellen Auswirkungen der neuen Gesetzeslage auf Empfänger von Grundsicherungsleistungen.

 

Darauf antwortet Herr BzStR Balzer, dass hinsichtlich des Personals keine Verstärkungen mehr aus anderen Abteilungen notwendig sind und Empfänger von Grundsicherungsleistungen ab dem 01.01.2005 kein Wohngeld mehr erhalten.

 


 


 

 
 

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