Auszug - Modellsozialamt 2005
Frau Hiller-Ewers fragt nach, was sich
hinter dem Begriff “Modellsozialamt” verbirgt. Frau Schütz führt dazu aus, dass die
Idee des Modellsozialamtes im ehemaligen Fachbereich 4 (Besondere Soziale
Dienste) Anwendung finden soll. Den Bezirken wurde der Vorschlag unterbreitet,
in diesem Bereich ein Fallmanagement einzuführen. Der Finanzsentor beabsichtigt,
mit den Bezirken eine Vereinbarung abzuschließen, die vorsieht, dass die
Bezirke jährlich pro Jahr und Fall 2 % Ausgaben einsparen. Dafür erhalten sie
zusätzliches Personal. Frau Schütz erläutert, aus welchen Gründen das
Modellsozialamt in dieser Form nicht umgesetzt werden kann. Herr BzStR Balzer ergänzt, dass das
Projekt von der Senatsverwaltung für Finanzen angeregt wurde und weist darauf
hin, dass die Bezirke bei Nichteinhalten der Einsparvorgaben das Defizit aus
ihrer Globalsumme tragen müssen. Anschließend erfolgt eine ausführlich
Diskussion der Ausschussmitglieder, in der weitere Nachfragen detailliert von
Herrn BzStR Balzer beantwortet werden. Frau Hiller-Ewers erklärt, das Thema
bei Bedarf erneut auf die Tagesordnung zu setzen. |
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