Auszug - a) "Hartz IV" - Start Januar 2005 b) Neuanträge c) Anträge von psychisch kranken Menschen
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zu a) Herr BzStR Balzer berichtet den
Ausschussmitgliedern, dass bis zum 31.12.2004 99 % der eingegangenen Anträge in
das System eingegeben wurden. Die restlichen Anträge konnten aufgrund fehlender
Unterlagen nicht bearbeitet werden. Im Januar 2005 haben ca. 200 bis 300
Personen keine Zahlungen erhalten, da das System die Ziffer “0” als
1. Zahl einer Kontonummer nicht akzeptiert hat. Der Umzug des Job-Centers in
die Holzhauser Straße/Ecke Miraustraße soll bis zur Mitte des Jahres
abgeschlossen sein. Herr BzStR Balzer geht auf die Problematik der noch
geteilten Standorte ein und führt des Weiteren aus, dass die Ausgaben für den
Monat Januar 2005 weit über den Schätzungen liegen. Ein weiteres Problem
stellen die fehlenden Mitarbeiterschulungen dar. Herr Brennecke fragt nach, wann
Leistungsbezieher als arbeitsfähig gelten. Dazu führt Herr BzStR Balzer aus, dass
der Wechsel zur ArGe erfolgt, wenn die Personen in der Lage sind, mindestens 3
Stunden zu arbeiten. Somit sind auch Obdachlose nach vorliegender Gesetzeslage
arbeitsfähig. Frau Schütz teilt ergänzende mit, dass
zum Kreis der Arbeitsfähigen u. a. auch Alleinerziehende sowie suchtkranke
Menschen gehören. Die Arbeitsfähigkeit wird durch den amtsärztlichen Dienst der
Arbeitsagenturen festgestellt. Des Weiteren soll in Kürze in allen Job-Centern
eine Einigungsstelle eingerichtet werden. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer und Frau Schütz
beantwortet. Frau Pettters fragt nach der Anzahl
der an die ArGe abgegebenen Akten. Daraufhin teilt Herr BzStR Balzer mit,
dass ca. 5.500 Fälle abgegeben und 1.000 bis 1.500 im Bezirksamt verblieben
sind. zu b) Herr BzStR Balzer führt auf Nachfrage
von Frau Hiller-Ewers aus, dass eine größere Zahl Anträge auf ALG II
(Arbeitslosengeld II) herausgegeben wurden als wieder eingegangen sind und geht
auf die Gründe hierfür ein. c) Herr BzStR Balzer äußert sich zur
Frage der Gewährung von ALG II an psychisc-kranke Menschen dahingehend, dass
nach seinem Kenntnisstand diesbezüglich in Reinickendorf keine Schwierigkeiten
aufgetreten sind und ein Großteil dieses Personenkreises hinsichtlich der
Leitungsgewährung im Bereich des Sozialamtes verbleibt. |
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