Auszug - Gewässerfreigabe für führerscheinfreie Hausboote
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Herr Marten teilt mit, dass die
Abteilung Bau-, Gebäude- und Grundstücksmanagement nicht zuständig ist. Herr Dannenberg begründet die
Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktion und weist darauf hin, dass
seines Erachtens der Wirtschaftsausschuss zuständig sei. Die Ausschussmitglieder einigen sich
darauf, dem Wirtschaftsausschuss folgende Änderungen zu empfehlen: “Dem Bezirksamt wird empfohlen,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf den für die
Schifffahrt zugänglichen Gewässern Berlins das Fahren und Mieten von
Charterbooten ermöglicht wird, die mit der Charterbescheinigung gefahren werden
können.” Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Verkehrsausschusses
beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die
Empfehlung – Drucksache Nr. 0915/XVII – zuständigkeitshalber an den
Wirtschaftsausschuss zu überweisen. |
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