Auszug - Übernachtungsparkplätze für Wohnmobile einrichten
Herr S. Schmidt verliest das
Beratungsergebnis des mitberatenden Verkehrsausschusses und teilt mit, dass
dieser die Annahme der Drucksache in geänderter Fassung empfohlen hat. Frau Burk begründet die Drucksache und
erklärt seitens ihrer Fraktion die Zustimmung zur geänderten Fassung. Frau BzBm’in Wanjura befürwortet
die vom Verkehrsausschuss empfohlene Fassung ebenfalls und erklärt, dass der in
der Ursprungsdrucksache vorgeschlagene Parkplatz in der Neheimer Straße/Ecke
Borsigdamm im Trinkwasserschutzgebiet liegt und daher nicht als
Übernachtungsparkplatz für Wohnmobile ausgewiesen werden kann. Frau
BzBm’in Wanjura teilt mit, dass statt dessen auf dem Gelände am
Waidmannsluster Damm ein Stellplatz geschaffen werden soll und hierzu bereits
Gespräche mit einem Investor stattfinden. Herr Droske schlägt aufgrund der
Ausführungen von Frau BzBm’in Wanjura folgenden Änderungsantrag vor: Das Bezirksamt wird ersucht, an geeigneter Stelle Übernachtungsparkplätze für Wohnmobile auszuweisen. Herr Boeck erklärt zum vorgebrachten
Änderungsantrag, dass der Bezug zur Örtlichkeit fehlt und regt daher an, “z.
B. am Waidmannsluster Damm” einzufügen. Nachfragen der Ausschussmitglieder zu
den Plänen hinsichtlich der Ausstattung des Stellplatzes werden ausführlich von
Frau BzBm’in Wanjura und Frau Lenk beantwortet. Frau BzBm’in Wanjura sagt
aufgrund der Nachfrage von Frau Hollube nach der Größe des Areals zu, dies bei
der Abteilung Bau-, Grundstück- und Gebäudemanagement nachzuprüfen, um dann
eine genaue Zahl möglicher Wohnwagenstellplätze benennen zu können. Des
Weiteren führt Frau BzBm’in Wanjura aus, dass eine Verpachtung des
Geländes angestrebt wird. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0785/XVII - in folgender geänderter Fassung
anzunehmen: Das
Bezirksamt wird ersucht, an geeigneter Stelle, z. B. am Waidmannsluster Damm,
Übernachtsungsparkplätze für Wohnmobile auszuweisen. Für eine zum Parkplatz
leitende Ausschilderung ist an der nächsten Autobahnausfahrt zu sorgen. |
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