Auszug - - auf Antrag aller Fraktionen - Wiedereingliederungsmaßnahmen für Frauen
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Frau Petters beantragt, dass die
stellvertretende Vorsitzende des Frauen- und Mädchenbeirates, Frau
Steyer-Fontana, in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses Rederecht erhält
und begründet anschließend die Aufnahme des Besprechungspunktes in die
Tagesordnung. Nachdem Frau Steyer-Fontana durch die
Vorsitzende Rederecht eingeräumt wurde, erklärt sie, dass seitens des Frauen-
und Mädchenbeirates die Befürchtungen bestehen, dass die Anpassungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen nach dem Inkrafttreten der
“Hartz IV-Gesetze” wegfallen. Frau Wenzel weist daraufhin auf die §§
8, 8 a und 20 SGB III (Sozialgesetzbuch III) hin, die sich mit der
Eingliederung und Förderung von Frauen beschäftigen und auch nach dem
Inkrafttreten der “Hartz IV-Gesetze” weiterhin gültig sind. Sie
berichtet anschließend über ein Telefonat mit der Beauftragten für
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die mitteilte, dass die ArGe bei
sämtlichen Maßnahmen, die Frauen betreffen, entweder eine speziell zur
Verfügung gestellte Person oder die Beauftragte für Chancengleichheit auf dem
Arbeitsmarkt zur Beratung heranziehen wird. Weiterhin teilt Frau Wenzel den
Ausschussmitgliedern mit, dass die Zahl der Berufsrückkehrerinnen konstant bei
ca. 500 pro Monat liegt und diese Zahl auch in den Maßnahmeplanungen so
vorgesehen ist. Die Arbeitsagentur verlasse sich hinsichtlich der Maßnahmen für
Frauen auf die Kompetenz des Bezirkes. Nachfragen der Ausschussmitglieder
werden ausführlich von Frau Wenzel beantwortet. Frau Wenzel teilt anschließend mit,
dass aufgrund einer Initiative Anfang Semptember 2004 aus Reinickendorf 500
Stellen aus kommunal wichtigen Betätigungsfeldern an die Bundesagentur gemeldet
werden mussten, die dann durch die Bundesagentur selbst mit Empfängern von
Arbeitslosengeld II besetzt werden. Herr BzStR Balzer ergänzt, dass sich
dieser Personenkreis für einen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten bei maximal 30
Stunden pro Woche und einem Entgelt in Höhe von 1,50 € pro Stunde eine
Mehraufwandsentschädigung dazuverdienen kann, die nicht auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer und Frau Wenzel
beantwortet. |
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