Auszug - - auf Antrag aller Fraktionen - Wiedereingliederungsmaßnahmen für Frauen  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 28.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Petters beantragt, dass die stellvertretende Vorsitzende des Frauen- und Mädchenbeirates, Frau Steyer-Fontana, in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses Rederecht erhält und begründet anschließend die Aufnahme des Besprechungspunktes in die Tage

Frau Petters beantragt, dass die stellvertretende Vorsitzende des Frauen- und Mädchenbeirates, Frau Steyer-Fontana, in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses Rederecht erhält und begründet anschließend die Aufnahme des Besprechungspunktes in die Tagesordnung.

 

Nachdem Frau Steyer-Fontana durch die Vorsitzende Rederecht eingeräumt wurde, erklärt sie, dass seitens des Frauen- und Mädchenbeirates die Befürchtungen bestehen, dass die Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen nach dem Inkrafttreten der “Hartz IV-Gesetze” wegfallen.

 

Frau Wenzel weist daraufhin auf die §§ 8, 8 a und 20 SGB III (Sozialgesetzbuch III) hin, die sich mit der Eingliederung und Förderung von Frauen beschäftigen und auch nach dem Inkrafttreten der “Hartz IV-Gesetze” weiterhin gültig sind. Sie berichtet anschließend über ein Telefonat mit der Beauftragten für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die mitteilte, dass die ArGe bei sämtlichen Maßnahmen, die Frauen betreffen, entweder eine speziell zur Verfügung gestellte Person oder die Beauftragte für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zur Beratung heranziehen wird. Weiterhin teilt Frau Wenzel den Ausschussmitgliedern mit, dass die Zahl der Berufsrückkehrerinnen konstant bei ca. 500 pro Monat liegt und diese Zahl auch in den Maßnahmeplanungen so vorgesehen ist. Die Arbeitsagentur verlasse sich hinsichtlich der Maßnahmen für Frauen auf die Kompetenz des Bezirkes.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden ausführlich von Frau Wenzel beantwortet.

 

Frau Wenzel teilt anschließend mit, dass aufgrund einer Initiative Anfang Semptember 2004 aus Reinickendorf 500 Stellen aus kommunal wichtigen Betätigungsfeldern an die Bundesagentur gemeldet werden mussten, die dann durch die Bundesagentur selbst mit Empfängern von Arbeitslosengeld II besetzt werden.

 

Herr BzStR Balzer ergänzt, dass sich dieser Personenkreis für einen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten bei maximal 30 Stunden pro Woche und einem Entgelt in Höhe von 1,50 € pro Stunde eine Mehraufwandsentschädigung dazuverdienen kann, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

 

Weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer und Frau Wenzel beantwortet.


 


 

 
 

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