Auszug - Demokratische Kontrolle bei der Umsetzung des Reformvorhabens "Hartz IV"
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Frau Hiller-Ewers begründet die
Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und schlägt vor, die
Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 gemeinsam zu beraten. Die Ausschussmitglieder erheben keine
Einwände. Herr BzStR Balzer berichtet den
Ausschussmitgliedern, dass die zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz beschlossene
Rahmenvereinbarung den Bezirken zur Kenntnis gegeben wurde und nun ein Vertrag
auf Bezirksebene zwischen den Bezirksämtern und den örtlichen Arbeitsagenturen
ausgearbeitet werden muss. Er geht dann auf die Vorgaben der Rahmenvereinbarung
ein und legt seine Meinung zu den in der Rahmenvereinbarung vorgegeben Punkten
“Struktur und Arbeitsweise” sowie “Beratung und
Leistungsgewährung” ausführlich dar. Weiterhin erklärt Herr BzStR Balzer,
dass der Vertrag zwischen dem Bezirksamt Reinickendorf und der Arbeitsagentur
Nord voraussichtlich Mitte Oktober geschlossen werden kann. Des Weiteren geht
er darauf ein, dass die inhaltlichen Schulungen der Mitarbeiter in
Reinickendorf bereits abgeschlossen seien. Auch der Aufbau der
Organisationsstruktur sei bereits beendet. Herr BzStR Balzer berichtet
nachfolgend, dass das Interessenbekundungsverfahren der Arbeitsagentur noch
läuft und dort bisher keine Auswahl von Mitarbeitern stattgefunden hat. Er
weist darauf hin, dass Probleme auftreten werden, falls die entsprechende
Software nicht bis Anfang November 2004 geliefert werden kann und begründet
dies detailliert. Die Lieferfirma beabsichtigt, die Software zwischen dem
18.10. und dem 25.10.2004 zuzustellen. Anschließend geht Herr BzStR Balzer auf
die Rücklaufquote der Anträge auf Arbeitslosengeld II ein, die in Reinickendorf
bisher bei ca. 50 % liegt und damit einer Zahl von etwa 2.500 Anträgen
entspricht. Da keine zusätzlichen Kräfte für die Eingabe der Antragsdaten eingestellt
werden, müssen Veränderungen innerhalb der Abteilung vorgenommen werden. Danach
erläutert Herr BzStR Balzer seine Ansicht zu den einzelnen Punkten des
Drucksachentextes und erklärt, dass die abzuschließende Vereinbarung den
Fraktionen vor Unterzeichnung vorgelegt wird, falls ausreichend Zeit sein
sollte. Die Fraktionen erhalten diese jedoch spätestens nach der
Unterzeichnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit damit einverstanden ist, dass
der Vertrag der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis vorgelegt wird. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer beantwortet. Nach dem Vortrag von Herrn BzStR
Balzer erklärt Frau Hiller-Ewers den 2. Punkt der - Drucksache Nr. 0937/XVII - : “ · die BVV an der Entscheidung über die personelle
Besetzung der Gesellschafterversammlung und des Beirates zu beteiligen,” seitens ihrer Fraktion für erledigt. Anschließend erläutert Herr BzStR
Balzer, dass Herr BzStR Senftleben als sein Vertreter in der Trägerversammlung
fungieren wird, sowie Frau Wenzel und Frau Schütz jeweils durch einen
Mitarbeiter der Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Verwaltung bzw. der
Abteilung Jugend und Familie vertreten werden. Frau Petters weist darauf hin, dass
die Amtszeit der Trägerversammlung bis zum 31.12.2009 dauern wird und geht auf
die “Strategischen Leitlinien der ArGe” ein. Herr BzStR Balzer hält eine
Anlaufphase von 1 - 2 Jahren für die Klärung von z. B. organisatorischen Dingen
für realistisch. Anschließend begründet Frau Weller-Bechtold
die - Drucksache Nr. 0945/XVII - seitens der antragstellenden Fraktion. Herr BzStR Balzer führt detailliert
aus, aus welchen Gründen für die Besetzung der Position des Geschäftsführers
keine geeignete Person im Bezirksamt vorhanden ist und weist des Weiteren
darauf hin, dass sowohl die Anschubfinanzierung als auch die Personalkosten
durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Der Geschäftsführer der
ArGe sollte wegen der benötigten Kenntnisse in diesem Bereich daher aus den
Reihen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit kommen. Frau Petters fragt nach, ob das
Bezirksamt den Vorsitz in der Trägerversammlung übernehmen wird, das der Posten
des Geschäftsführers durch die Bundesagentur für Arbeit besetzt wird, so wie es
in der Rahmenvereinbarung vorgesehen ist. Dies wird von Herrn BzStR Balzer
bejaht. Frau Weller-Bechtold zieht aufgrund
der Ausführungen von Herrn BzStR Balzer den Ergänzungsantrag - Drucksache Nr.
0945/XVII - zurück. Nach einer intensiven Diskussion
beschließen die Mitglieder des Sozialausschusses folgenden gemeinsamen
Änderungsantrag zur - Drucksache Nr. 0937/XVII - : Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Umsetzung des
Reformvorhabens “Hartz IV” für die demokratische Kontrolle der
Aktivitäten der ArGe durch die BVV einzusetzen, insbesondere ·
die
mit der Arbeitsagentur abzuschließende Vereinbarung nach Möglichkeit vor
Unterzeichnung der BVV zur Beratung vorzulegen, ·
der
BVV über die personelle Besetzung des Beirates zu berichten, ·
alle
in der BVV vertretenen Fraktionen mit einem Sitz im Beirat zu beteiligen, ·
der
BVV durch eine regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit der ArGe eine
Kontrollfunktion zu garantieren. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Sozialausschusses
beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das
Ersuchen - Drucksache Nr. 0937/XVII - in der vorstehend geänderten Fassung
anzunehmen. |
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