Auszug - Bettina von Arnim Oberschule, Senftenberger Ring, Sporthallen defekt bzw. komplett für die Nutzung gesperrt  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 3.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 10.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 08.07.2024, 17:00 Uhr, Raum 338
1969/XXI Bettina von Arnim Oberschule, Senftenberger Ring, Sporthallen defekt bzw. komplett für die Nutzung gesperrt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Karsten Krause 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Seit geraumer Zeit ist die Sporthalle Nr 4 (3-Feld-Halle) aufgrund eines Schadens am Fussboden, Heizung defekt und Dach undicht für die Nutzung vollkommen gesperrt, die Halle 2 (2 Feld Halle) ist nur noch eingeschränkt nutzbar. Offenbar finden aktuell wieder Untersuchungen des Bodens statt, um herauszufinden welche Sanierungsmaßnahmen möglich sind. Der Stadtrat Hr. Muschner hat in der letzten BEA-Sitzung am 01.07.24 angedeutet, dass die Halle 4 noch mindestens bis Ostern 25 gesperrt bleibt. Wann eine Sanierung der Halle 2 erfolgt, ist unklar.

Als Mitglied des GEV-Vorstandes und Vertreter der Eltern von rd. 1.200 Schülern wende ich mich heute an Sie mit der Bitte einen konkreten Plan (Zeitlich, inhaltlich) vorzulegen, der aufzeigt, wann die Hallen voraussichtlich wieder vollumfänglich für den Schulsport und auch den Vereinssport nutzbar sind.

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Ich möchte im Namen der Elternschaft der BvA gerne erfahren, wann die aktuellen Untersuchungen voraussichtlich abgeschlossen sind und ein Sanierungsplan vorgelegt werden kann der aufzeigt, ab wann die Halle 4 wieder vollumfänglich genutzt werden kann?

 

Nachfrage:

 

Welche Zwischenlösungen können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 den Schülerinnen und Schülern anbieten, z.B. Alternativbauten oder Turnhallenzeiten an nahegelegenen Schulen (d.h. Fahrdistanz mit ÖPVN max. 20 min)?

 

Beantwortet durch BzStR Herrn Muschner

 
 

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