Auszug - Steganlagenkonzeption veröffentlichen  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 08.07.2024, 17:00 Uhr, Raum 338
1218/XXI-01 Steganlagenkonzeption veröffentlichen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1218/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2024

- Drucksache Nr. 1218/XXI -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirkliche Steganlagenkonzeption auf der Homepage des Bezirks zu veröffentlichen und diese damit allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit zugänglich zu machen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Steganlagenkonzept versteht sich als eine Erkenntnisquelle für die verwaltungsrechtliche Bearbeitung ggf. eingehender Anträge, aber nicht als die in der Drucksache genannte "Grundlage für bezirkliche Genehmigungsentscheidungen". Die Entscheidung erfolgt gem. den geltenden Gesetzen und Verordnungen.

 

Das Steganlagenkonzept, als behördeninternes Dokument, dient ausschließlich der Entscheidungsfindung und ist für die Mitarbeiter als Handlungsempfehlung bei der Entscheidungsfindung über einen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung zu verstehen. Auch weiterhin unterliegt jeder Antrag einer Einzelfallentscheidung. Hieraus ergibt sich weder ein Rechtsanspruch auf die Erteilung noch auf die Versagung einer Genehmigung. Die Handlungsempfehlungen sind auch in Genehmigungsverfahren zur Verlängerung befristeter Genehmigungen zu berücksichtigen.

 

Der öffentlich zugängliche Internetauftritt des Umwelt- und Naturschutzamtes wurde um entsprechende Hinweise zu Sportbootstegen bzw. Erläuterungen zu deren genehmigungsrechtlichen Handhabe ergänzt.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1218/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                      Julia Schrod-Thiel

Bezirksbürgermeisterin                                                                              Bezirksstadträtin

 

Kenntnisnahme

 
 

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