Auszug - Sicherung der Kolonie Seebad in Berlin Heiligensee
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.2022 - Drucksache Nr. 0845/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und ggf. wie sich die vorhandene Freizeitnutzung der Kolonie Seebad im Sinne der Pachtverträge der 107 Pächter und zur Gewährung von Investitionssicherheit im Zusammenhang mit anstehenden Brandschutzmaßnahmen langfristig planungs- und bauordnungsrechtlich sichern lässt. In diesem Zusammenhang soll nach Möglichkeit über den nicht-nachhaltigen Weg von rechtlich ungeschützten "Duldungen" für Brandschutzmaßnahmen hinausgegangen werden. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, bis Ende März 2023 über die unternommenen Schritte im zuständigen Ausschuss der BVV zu berichten.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtet, liegen in der Kolonie Seebad erhebliche Brandschutzmängel vor. Um eine gefahrlose Nutzung der Kolonie zu gewährleisten, ist es unabdingbar, kurzfristig Brandschutzmaßnahmen durchzuführen. Dies wurde in mehreren Abstimmungsrunden mit der Eigentümerin, der Evangelischen Kirchgemeinde Berlin-Heiligensee, kommuniziert und allgemein akzeptiert. Als Grundlage für die Herstellung des Brandschutzes wurde abgestimmt, durch einen Sachverständigen für Brandschutz ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erarbeiten. Ziel war es, dass die Pächterinnen und Pächter damit in die Lage versetzt werden sollen, entsprechende brandschutztechnische Maßnahmen durchführen zu können.
Seit dem 31.10.2023 liegt dem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) das von der Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Heiligensee beauftragte Gutachten „Konzept zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Kolonie Seebad“ vor. Dieses wurde in der Ausschusssitzung vom 13.2.2024 durch den von der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Heiligensee beauftragten Sachverständigen vorgestellt. In zwei Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinde wurde abgestimmt, dass die Kirchengemeinde die Pächterinnen und Pächter bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gutachten unterstützt. Bis Ende 2024 sollen die Maßnahmen umgesetzt sein. Es wurde sich des Weiteren darauf verständigt, dass die Kirchengemeinde weiterhin Informationsveranstaltungen für die Pächterinnen und Pächter durchführt, um die Vorgehensweise transparent zu gestalten. Der beauftragte Brandschutzsachverständige berät die Pächterinnnen und Pächter parzellenbezogen und individuell. Auf Bitte der Kirchengemeinde wird das BWA ein Unterstützungsschreiben anfertigen, in dem die Konsequenzen bei Nichterfüllung beschrieben werden. Die Pächterinnen und Pächter erhalten nach der Umsetzung der Maßnahmen eine personenbezogene Duldung für ihre Parzelle und einen Pachtvertrag durch die Grundstückseigentümerin.
Der Fachbereich BWA wird im Ausschuss über das Fortschreiten der Umsetzung berichten.
Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) sieht für das Grundstück eine Nutzung als Kleingartengebiet vor. Langfristig soll diese Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Eine Entwicklung des Areals als Wochenendhausgebiet ist planungsrechtlich nicht möglich.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0845/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna Stephan Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung |
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