Auszug - Wasserkran am Güterbahnhof Reinickendorf als technisches Denkmal bewahren  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 08.07.2024, 17:00 Uhr, Raum 338
0559/XXI-01 Wasserkran am Güterbahnhof Reinickendorf als technisches Denkmal bewahren
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0559/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.01.2023

- Drucksache Nr. 0559/XXI - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem ehem. Güterbahnhof Reinickendorf am östlichen Stellwerk der Wasserkran

als technisches Denkmal gewidmet,

in die entsprechende Denkmalliste eingetragen und

zumindest äußerlich ohne Funktionalität instandgesetzt wird.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen und hat sich an das zuständige Landesdenkmalamt gewendet. Daraufhin wurde das o.g. Objekt am 11. März 2024 als Teil der Gesamtanlage Güterbahnhof Reinickendorf in die Denkmalliste aufgenommen unter der Inventarisierungsnummer 09012287. Der Text lautet: „Roedernallee 184, Güterbahnhof Reinickendorf, mit Ladestraße, Gleisanlagen, Güterschuppen und Wasserkran, um 1906; Stellwerke Rwb und Rkd, 1934 von Richard Brademann (?).“  Alle baulichen und funktionalen Veränderungen erfordern damit eine denkmalrechtliche Genehmigung. Diese dient dem Schutz und Erhalt des Denkmals auch in seiner äußerlichen Erscheinung. 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0559/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                          Korinna Stephan

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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