Auszug - Wasserkran am Güterbahnhof Reinickendorf als technisches Denkmal bewahren
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.01.2023 - Drucksache Nr. 0559/XXI - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem ehem. Güterbahnhof Reinickendorf am östlichen Stellwerk der Wasserkran ● als technisches Denkmal gewidmet, ● in die entsprechende Denkmalliste eingetragen und ● zumindest äußerlich ohne Funktionalität instandgesetzt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen und hat sich an das zuständige Landesdenkmalamt gewendet. Daraufhin wurde das o.g. Objekt am 11. März 2024 als Teil der Gesamtanlage Güterbahnhof Reinickendorf in die Denkmalliste aufgenommen unter der Inventarisierungsnummer 09012287. Der Text lautet: „Roedernallee 184, Güterbahnhof Reinickendorf, mit Ladestraße, Gleisanlagen, Güterschuppen und Wasserkran, um 1906; Stellwerke Rwb und Rkd, 1934 von Richard Brademann (?).“ Alle baulichen und funktionalen Veränderungen erfordern damit eine denkmalrechtliche Genehmigung. Diese dient dem Schutz und Erhalt des Denkmals auch in seiner äußerlichen Erscheinung.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0559/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna Stephan Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme |
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