Auszug - Einsatz von KI für die Verwaltungsdigitalisierung  

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 10.06.2024, 17:00 Uhr, Raum 338
1547/XXI-01 Einsatz von KI für die Verwaltungsdigitalisierung
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1547/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2024 - Drucksache Nr. 1547/XXI - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, den Einsatz von KI für die Verwaltungsdigitalisierung und die dafür notwendigen Maßnahmen zur Machbarkeit positiv zu begleiten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann perspektivisch maßgeblich zur Entlastung der Dienstkräfte und Beschleunigung von Verfahrensabläufen beitragen. Die Nutzung ist dabei einzelfallabhängig zu bewerten (jeweils mit einem konkreten Bezug auf den Prozess, bei dem KI-Systeme grundsätzlich verwendet werden könnten). Derzeit gibt es weder eine generelle Gestattung, noch ein konkretes Verbot für den Einsatz in der Berliner Verwaltung. Vorgänge mit personenbezogenen, vertraulichen oder besonders schützenswerten Daten dürfen jedoch nicht mit KI-Systemen verarbeitet werden.

 

Besondere Herausforderungen sind aus Sicht des Bezirksamtes die derzeit noch fehlenden rechtlichen Grundlagen (KI-spezifische Gesetze/Verordnungen), die sehr hohen datenschutzrechtlichen Hürden und eine ausstehende Bewertung mit Rahmenvorgaben seitens der zentralen IKT-Steuerung im Land Berlin, die in der Verantwortung der Senatskanzlei liegt.

Diese grundlegenden Regelungsbedarfe können nicht mit bezirklichen Alleingängen gelöst werden, sondern bedürfen (mindestens) einer gesamtstädtischen Klärung, die zu einheitlichen Standards und verbindlichen Festlegungen auf Landesebene führen muss.

 

Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatskanzlei mit dem ITDZ und verschiedenen IT-Verfahrensverantwortlichen eingerichtet. Diese wird politikfeldbezogene Handlungsempfehlungen als Umgangsregeln erarbeiten, um die sehr großen Potenziale des Einsatzes von KI-Systemen für die Verwaltungsdigitalisierung nutzen zu können. Das Bezirksamt sichert zu, die Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse positiv und proaktiv zu begleiten, um so frühzeitig wie möglich von den Ergebnissen profitieren zu können.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 1547/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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