Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr H

Poloplatz

 

Herr H.-J. Schmidt bedankt sich bei Herrn Zech und dessen Mitarbeitern für die vorgelegte Planung zur Drucksache Nr. 0596/XVII betr. Behindertengerechter Poloplatz.

 

Herr Wüpper gibt einen kurzen Überblick über um den Poloplatz.

Er berichtet, dass zwei klagen im Raume standen.

1.      Die Vollstreckungsabwehrklage des Pächters, mit der er sich gegen die drohende Zwangsvollstreckung aus dem notariell beurkundeten Vertrag wehrte, in welchem er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hatte.

2.      Wiederklage des Landes Berlin, mit der die Wiedereröffnung des ursprünglichen Rundweges und des Stichweges zwischen der Straße Am Poloplatz und dem Rundweg verlangt wurde.

Auf telefonische Nachfrage hatte der zuständige Richter Herrn Wüpper am Nachmittag mitgeteilt, dass das Land Berlin den Prozess in beiden Punkten im vollen Umfang gewonnen hätte. Herr Wüpper wies allerdings darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Berufungsfrist von einem Monat läuft erst ab Zustellung der Urteilsgründe.

Herr Wüpper berichtet weiter, über eine Rücksprache mit dem Facility Management. Danach sind Gerüchte unzutreffend, wonach der Pächter die laufende Pacht nicht zahle. Der Pächter hatte lediglich bis zur Höhe seiner vermeintlichen Gegenansprüche die Pachtzahlung zwischenzeitlich zurückgehalten – dieser Betrag war Gegenstand des vorgenannten Verfahrens. Darüber hinaus wurde die Pacht jedoch regelmäßig gezahlt, insbesondere für die ersten drei Quartale des Jahres 2004. Lediglich die vom Land Berlin bereits eingeforderte Anpassung des Erbbauzinses ab 01.01.2003 wurde bis zum Ausgang des laufenden Prozesses zurückgestellt. Der vorliegende Prozess diene dazu, Vorfragen zu klären und unnötige kostenträchtige weitere Prozesse zu vermeiden.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Wüpper, dass aus gleichem Grunde die Prüfung weiterer Rechtsfragen wie z. B. die einer Vertragsstrafe erst nach Vorliegen und Auswertung der Urteilsbegründung erfolgen werde.

 

Herr BzStR Dr. Wegner sagte zu, dass dem Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung zu gegebener Zeit berichtet werde.


 


 

 
 

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