Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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Poloplatz Herr H.-J.
Schmidt bedankt sich bei Herrn Zech und dessen Mitarbeitern für die vorgelegte
Planung zur Drucksache Nr. 0596/XVII betr. Behindertengerechter Poloplatz. Herr Wüpper
gibt einen kurzen Überblick über um den Poloplatz. Er berichtet,
dass zwei klagen im Raume standen. 1.
Die Vollstreckungsabwehrklage des Pächters, mit der er
sich gegen die drohende Zwangsvollstreckung aus dem notariell beurkundeten
Vertrag wehrte, in welchem er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung
unterworfen hatte. 2.
Wiederklage des Landes Berlin, mit der die
Wiedereröffnung des ursprünglichen Rundweges und des Stichweges zwischen der
Straße Am Poloplatz und dem Rundweg verlangt wurde. Auf telefonische
Nachfrage hatte der zuständige Richter Herrn Wüpper am Nachmittag mitgeteilt,
dass das Land Berlin den Prozess in beiden Punkten im vollen Umfang gewonnen
hätte. Herr Wüpper wies allerdings darauf hin, dass das Urteil noch nicht
rechtskräftig ist. Die Berufungsfrist von einem Monat läuft erst ab Zustellung
der Urteilsgründe. Herr Wüpper
berichtet weiter, über eine Rücksprache mit dem Facility Management. Danach
sind Gerüchte unzutreffend, wonach der Pächter die laufende Pacht nicht zahle.
Der Pächter hatte lediglich bis zur Höhe seiner vermeintlichen Gegenansprüche
die Pachtzahlung zwischenzeitlich zurückgehalten – dieser Betrag war
Gegenstand des vorgenannten Verfahrens. Darüber hinaus wurde die Pacht jedoch
regelmäßig gezahlt, insbesondere für die ersten drei Quartale des Jahres 2004.
Lediglich die vom Land Berlin bereits eingeforderte Anpassung des Erbbauzinses
ab 01.01.2003 wurde bis zum Ausgang des laufenden Prozesses zurückgestellt. Der
vorliegende Prozess diene dazu, Vorfragen zu klären und unnötige
kostenträchtige weitere Prozesse zu vermeiden. Auf Nachfrage
erläuterte Herr Wüpper, dass aus gleichem Grunde die Prüfung weiterer
Rechtsfragen wie z. B. die einer Vertragsstrafe erst nach Vorliegen und
Auswertung der Urteilsbegründung erfolgen werde. Herr BzStR Dr.
Wegner sagte zu, dass dem Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung zu
gegebener Zeit berichtet werde. |
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