Auszug - Hilfe für Senioren u. a. zur Beschaffung altersgerechten Wohnraums zur Abwendung einer Heimunterbringung
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Sachverhalt:
Beim letzten Mal durften wir erfahren, dass das Bezirksamt für alle seine Bürger da ist und alles kommen dürfen. Auch die Wegeunfähigen. Eine 80jährige erhielt vor etwa 3 Jahren bei Anfrage nach der Miethöhe zu einem gewünschten Wohnungswechsel, die Auskunft: „aus sozialhilferechtlicher Sicht, erscheint ein Wohnungswechsel nicht erforderlich“. Die Frau verunfallte schließlich in ihrer Wohnung und wurde im Heim untergebracht. Der Kontakt zu ihrer Nachbarschaft brach ab.
Frage an das Bezirksamt:
Ist das die erwähnte Hilfe, die nach Unterstützung fragenden Senioren u. a. geboten wird?
Nachfrage:
Wie wird nachgewiesen, dass es sich bei den vielen bekannt werdenen bedauerlichen Einzelfällen, tatsächlich nur um „Einzelfälle“ handelt?
Beantwortung: Herr Bezirksstadtrat Brockhausen |
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