Auszug - Bericht des Bezirksamtes auf Wunsch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Thema: „Sachstand der Altenhilfeplanung“
In den Berliner Bezirksämtern ist die Zuständigkeit und Organisation unterschiedlich ausgeprägt. Mindeststandards sind zu formulieren, die für alle Bezirke einheitlich gelten sollen
Das Altenhilfestrukturgesetz befindet sich im Prozess. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden.
Dazu hat der Senat mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die die Bestandsstruktur und die Bedarfe ermitteln sollen.
Dabei soll, dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz folgend, das, was unter Altenhilfe verstanden wird, konsequent sozialraumorientiert ausgestaltet werden. Die Angebote sollen präventiv ausgerichtet sein, sowohl mit Blick auf die soziale Teilhabe wie auch auf die Erhaltung der Gesundheit.
Frau Klünder bittet Stadtrat Brockhausen um einen Zwischenbericht in 2024 über die Ergebnisse der Gutachten. Hierzu sollten auch Experten eingeladen werden.
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