Auszug - Kinder- und Jugendschutz in Reinickendorf (Große Anfrage)  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 12.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 10.07.2023, 17:00 Uhr, Raum 338
0882/XXI Kinder- und Jugendschutz in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco - SPD-Fraktion / Keskin, Günes, Westerkamp, Hinrich - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Jahn, David - FDP-Fraktion 
Drucksache-Art: Große Anfrage
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie sieht die Entwicklung der Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen im Bezirk der letzten 5 Jahre aus? Wie beurteilt das Jugendamt die Entwicklung?
     
  2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, Jugendamt (wie beispielsweise  Kinderschutzteam, Sozialpädagogische Dienst),  Kinder-und Jugendärzte, Kinder-und Jugendgesundheitsdienst,  und den betroffenen Familien bei auftretenden  Verdachtsfällen konkret?

 

  1. Wie handelt das Jugendamt Reinickendorf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

 

  1. Wie verläuft der behördliche Meldeweg, wenn eine Schule oder andere Institutionen im Bezirk eine Kindeswohlgefährdung vermuten?

 

  1. Welche Maßnahmen trifft der Bezirk zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung?

 

  1. Werden die bundesgesetzlichen Vorgaben und die Ausführungsvorschriften des Senats für das Jugendamt durch den Bezirk umgesetzt, wenn nein, wo liegen die Stolpersteine und die Umsetzungsschwierigkeiten?

 

  1. Wie definiert das Jugendamt Reinickendorf eine Kindeswohlgefährdung und anhand welcher Kriterien wird diese angenommen und überprüft?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass jeder Meldung einer Kindeswohlgefährdung nachgegangen wird?
     
  2. Wie werden Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zurzeit evaluiert?

 

  1. Welche landesrechtlichen Veränderungen gab es bei Richtlinien und Anordnungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 und der Ausführungsvorschrift zur Kooperation im Kinderschutz zwischen Jugendamt und Schule aus 2021?

 

  1. Wie bewertet der für das Jugendamt zuständige Dezernent die Zusammenarbeit mit den Trägern von Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kinderschutz?

 

Beantwortung: Herr Bezirksstadtrat Ewers

 
 

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