Auszug - Androhung einer Klage seitens der Gemeinde Glienicke
Sachverhalt: Am 16.02.2023 hat die Gemeindevertreterversammlung Glienicke in ihrer Beschlussvorlage BV-2023-0705 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn auf der Schildower Straße im Waldseeviertel eine Fahrradstraße eingerichet wird oder der motorisierte Durchgangsverkehr dort unterbunden wird (siehe https://www.ratsinfo-online.de/glienicke-bi/vo020.asp?VOLFDNR=3148). Bereits im Jahr 2020 hatte die Gemeinde Glienicke mit rechtlichen Schritten gegen die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel gedroht. Dieser Beschluss war damals im Konsens der BVV unter Berücksichtigung von Glienicker Betroffenen gefallen. Leider hatten sich die Kommunalpolitik und das Bezirksamt dann aber von dieser Drohung beeindrucken lassen. Mit der neuerlichen Androhung einer Klage wird der am Runden Tisch erzielte Konsens zur Förderung des Radverkehrs im Waldseeviertel nachträglich widerufen. Letztlich geht es der Gemeinde Glienicke dabei um das Verhindern von jeglichen Einschränkungen für den motorisierten Durchgangsverkehr. Durch den formalen Beschluss disqualifiziert sich die Gemeinde Glienicke endgültig als ernstzunehmender und verlässlicher und verbindlicher Gesprächspartner im kommunalen Austausch. Und es liegt nun der Beweis vor, dass es eine einvernehmliche Lösung nicht gibt, da es sich um einen Zielkonflikt handelt. Frage an das Bezirksamt: Wie geht das Bezirksamt mit der erneuten Androhung einer Klage seitens der Gemeinde Glienicke um?
Beantwortung: Frau BzStR`in Stephan |
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