Auszug - Androhung einer Klage seitens der Gemeinde Glienicke  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 16.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1068/XXI Androhung einer Klage seitens der Gemeinde Glienicke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Prof. Dr. Karl Michael Ortmann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

Am 16.02.2023 hat die Gemeindevertreterversammlung Glienicke in ihrer Beschlussvorlage BV-2023-0705 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn auf der Schildower Straße im Waldseeviertel eine Fahrradstraße eingerichet wird oder der motorisierte Durchgangsverkehr dort unterbunden wird (siehe https://www.ratsinfo-online.de/glienicke-bi/vo020.asp?VOLFDNR=3148).

Bereits im Jahr 2020 hatte die Gemeinde Glienicke mit rechtlichen Schritten gegen die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel gedroht. Dieser Beschluss war damals im Konsens der BVV unter Berücksichtigung von Glienicker Betroffenen gefallen. Leider hatten sich die Kommunalpolitik und das Bezirksamt dann aber von dieser Drohung beeindrucken lassen.

Mit der neuerlichen Androhung einer Klage wird der am Runden Tisch erzielte Konsens zur Förderung des Radverkehrs im Waldseeviertel nachträglich widerufen. Letztlich geht es der Gemeinde Glienicke dabei um das Verhindern von jeglichen Einschränkungen für den motorisierten Durchgangsverkehr. Durch den formalen Beschluss disqualifiziert sich die Gemeinde Glienicke endgültig als ernstzunehmender und verlässlicher und verbindlicher Gesprächspartner im kommunalen Austausch. Und es liegt nun der Beweis vor, dass es eine einvernehmliche Lösung nicht gibt, da es sich um einen Zielkonflikt handelt.

Frage an das Bezirksamt:

Wie geht das Bezirksamt mit der erneuten Androhung einer Klage seitens der Gemeinde Glienicke um?

 

Beantwortung: Frau BzStR`in Stephan

 
 

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