Auszug - Stand der Umsetzung des Familienfördergesetzes in Reinickendorf
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Frau Jungmann und Frau Patzelt berichten über den aktuellen Stand des Familienfördergesetzes anhand einer PowerPoint-Präsentation. Das Familienfördergesetz für Berlin ist im August 2021 in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzes ist, die Angebote der Familienförderung nach §16 SGB VII im Land Berlin umfassend abzusichern. Die Angebote richten sich an alle Familien, sind niedrigschwellig und sollen frühzeitig Familien in besonderen Belastungslagen erreichen. Familien sollen in Wahrnehmung der Erziehungskompetenz, Stärkung familiärer Ressourcen, Förderung von Partizipation und Teilhabe Unterstützung durch Fachpersonal erhalten. Es wurden fünf Angebotsformen entwickelt: Angebote im Sozialraum, Angebote im Familienservicebüro, Reisen, Angebote im häuslichen Umfeld, Angebote im Familienzentrum. Frau Jungmann betont, dass der Jugendhilfeausschuss von Beginn an am Prozess der Entwicklung des Familienförderplanes beteiligt werden soll.
Herr Behneke fragt nach, ob die Versorgung in den einzelnen Regionen bei der Planung der Vergaben Berücksichtigung findet.
Frau Jungmann antwortet, dass verschiedene Informationen (u.a. soziales Monitoring, die Kiezrunden, AG 78) hinzugezogen werden, um bedarfsorientiert zu planen.
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