Auszug - Kinder- und Jugendschutz in Reinickendorf
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15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
TOP: |
Ö 9.3 |
Gremium: |
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
Beschlussart: |
vertagt |
Datum: |
Mi, 14.12.2022 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 22:00 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Ernst-Reuter-Saal |
Ort: |
Eichborndamm 215, 13437 Berlin |
Zusatz: |
Ältestenrat am Montag, den 12.12.2022, 17:00 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal) |
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0882/XXI Kinder- und Jugendschutz in Reinickendorf |
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Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BVV-Büro | |
Verfasser: | Käber, Marco - SPD-Fraktion / Keskin, Günes, Westerkamp, Hinrich - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Jahn, David - FDP-Fraktion | |
Drucksache-Art: | | Große Anfrage |
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Beschluss |
Beschluss
Sachverhalt: Wir fragen das Bezirksamt: - Wie sieht die Entwicklung der Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen im Bezirk der letzten 5 Jahre aus? Wie beurteilt das Jugendamt die Entwicklung?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, Jugendamt (wie beispielsweise Kinderschutzteam, Sozialpädagogische Dienst), Kinder-und Jugendärzte, Kinder-und Jugendgesundheitsdienst, und den betroffenen Familien bei auftretenden Verdachtsfällen konkret?
- Wie handelt das Jugendamt Reinickendorf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
- Wie verläuft der behördliche Meldeweg, wenn eine Schule oder andere Institutionen im Bezirk eine Kindeswohlgefährdung vermuten?
- Welche Maßnahmen trifft der Bezirk zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung?
- Werden die bundesgesetzlichen Vorgaben und die Ausführungsvorschriften des Senats für das Jugendamt durch den Bezirk umgesetzt, wenn nein, wo liegen die Stolpersteine und die Umsetzungsschwierigkeiten?
- Wie definiert das Jugendamt Reinickendorf eine Kindeswohlgefährdung und anhand welcher Kriterien wird diese angenommen und überprüft?
- Wie wird sichergestellt, dass jeder Meldung einer Kindeswohlgefährdung nachgegangen wird?
- Wie werden Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zurzeit evaluiert?
- Welche landesrechtlichen Veränderungen gab es bei Richtlinien und Anordnungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 und der Ausführungsvorschrift zur Kooperation im Kinderschutz zwischen Jugendamt und Schule aus 2021?
- Wie bewertet der für das Jugendamt zuständige Dezernent die Zusammenarbeit mit den Trägern von Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kinderschutz?
Einstimmige Vertagung
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