Auszug - Sicherheit vor der Kita "Tegelorter Kirchenmäuse"
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.07.2022 - Drucksache Nr. 0110/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mobilitätseingeschränkten Kindern den Zugang zur Kita „Tegelorter Kirchenmäuse“ zu ermöglichen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Die Straßenverkehrsbehörde hat Kontakt mit der Kita aufgenommen, um Maßnahmen und Standorte zu klären. Als Ergebnis wurde die verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung erteilt. Diese beinhaltet ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286-10-20 mit dem Zusatzzeichen 1042-33 StVO (Mo-Fr, 7-9. 14-16.30h)). Das Zeichen wird an einem eigenen Mast in der Beatestraße 29 angebracht.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0110/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Korinna StephanBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme |
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