Auszug - Ehrenamtliche Patientenfürsprecher auch in Pflegeheimen einsetzen
Frau Skrobek-Angerer (CDU) beantragt zunächst die Nicht-Zuständigkeit des Ausschusses, da das Thema ihrer Meinung nach in den Tätigkeitsbereich des Gesundheitsamtes fällt. Frau Hiller-Ewers (SPD) entgegnet, dass dies in den Bereich des Sozialamtes fällt. Da es nach längerer Diskussion keine Einigkeit zwischen Zählgemeinschaft und der antragstellenden CDU-Fraktion zur Zuständigkeit des Ausschusses gab, wurde ein Antrag auf Vertagung gestellt. Ungeklärt blieb dabei die Frage der Zuständigkeit. Zur nächsten Beratung soll daher die Patientenbeauftragte des Landes Berlin als Sachverständige eingeladen werden. Beschlussvorschlag:
Einstimmige Vertagung
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