Auszug - Führung durch das Ankunftszentrum für Asylsuchende auf dem Gelände der KBoN und Gespräch mit Herrn Junge (Leiter Haus 2)  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 19:11 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Ort: Oranienburger Str. 285, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Die Sitzung findet als Außentermin auf dem Gelände des Ankunftszentrums für Asylsuchende auf dem Gelände der KBoN. Die Führung erfolgte insbesondere durch Herrn Lüderitz und Herrn Junge (beide Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten). Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und dankt dem LAF für die heutige Möglichkeit. Es folgt eine Begehung des Geländes uns insbesondere des Registrierungszentrums im Haus 2 sowie der Unterkünfte in den Häusern 24/25 und 32.

Das LAF führt aus, dass Aufgabe des Ankunftszentrums die Ersterfassung und Registrierung vor der Asylbeantragung und bundesweiten Verteilung sei. Nach Auskoppelung der Erfassung für Personen aus der Ukraine bleibt das Ankunftszentrum erste Anlaufstation für sämtliche in Berlin ankommenden schutzsuchenden Personen.

Im Aufgabenbereich des LAF arbeiten auf dem Gelände rund 50 Personen und hiervon 35 im Bereich der Registrierung und Erfassung. Diese werden wiederum unterstützt durch ein Kontingent von Polizeibeamten des Verwaltungsdienstes, dem BAMF, den Mitarbeitern der Träger der Unterkünfte in den Häusern 24/25 sowie den Neubauten um das Haus 32, drei Sicherheitsunternehmen sowie Mitarbeitern des DRK und der Charité.

Im Rahmen des Erfassungsverfahrens würde im Wartebereich zunächst ein Erfassungsbogen mit freiwilligen Angaben in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen (beispielhaft s. Anlage). Durch Polizeibeamte werde ein Sicherheitscheck durchgeführt, bei den Fingerabdrücke und Stammdaten mit polizeilichen Datenbanken verglichen werden würden. In der nachfolgenden Registrierung würden Fingerabdrücke, vorhandene Dokumente sowie biometrische Fotos durch das LAF erfasst werden. Im Gespräch mit den Sachbearbeitern sowie Sozialarbeitern des Sozialen Dienstes des LAF würden im Rahmen der Erstregistrierung soziale Beratungen zum Ablauf des Asylprozesses und die frühzeitige Identifizierung besondere Härtefälle oder andere besonders Schutzbedürftige erfolgen, die besondere Betreuung und Unterbringung benötigen. (bsp. LGBTQIA+, Opfer sexualisierter Gewalt etc., Menschen mit einer Behinderung, Schwangere). Entsprechende Personengruppen würden frühzeitig auf bedarfsgerechte Unterkünfte verteilt werden.

Nach der Ersterfassung erfolge eine medizinische Erstuntersuchung samt TBC-Röntgen mit einem auf dem Gelände befindlichen Röntgenbus. Für die weitere medizinische Versorgung sei bis in den Nachmittag jeden Tages eine Rettungsstation des DRK mit Rettungssanitätern eingerichtet. Notfälle würden über die Krankenhäuser abgewickelt werden.

Hiernach erfolge die bundesweite Verteilung, wobei Berlin grd. für 5% der im Monat in Deutschland ankommenden zuständig sei. Aufgrund des prozentual deutlich größeren Andrangs auf Berlin erfolge in größeren Teilen eine Verteilung auf andere Bundesländer. Der Andrang erkläre sich auch dadurch, dass Berlin bundesweite Sonderzuständigkeiten für Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern habe. Diese hätten teilweise nur geringe Asylchancen, müssten jedoch mit Folgeanträgen häufig erneut erfasst werden.

Das LAF betont, dass es für die Bearbeitung von Asylanträgen nicht zuständig sei. Diese erfolge durch das BAMF als Bundesbehörde. Das Land sei lediglich für die Erstregistrierung und Versorgung zuständig. Deshalb erfolge auch lediglich durch das BAMF eine Nachforschung von Identitäten und konkreten Fluchtursachen.

Das Ankunftszentrum könnte im Idealfall ca. 130 Personen am Tag bearbeiten. Pro Tag würden derzeit zwischen 100 120 Personen am Ankunftszentrum neu ankommen. Da jedoch eine Erfassung nur zwischen Mo-Fr erfolge und ein Schichtbetrieb im LAF sich derzeit noch arbeitsrechtlich in der Planungsphase befinde, bestünde ein Arbeitsrückstau von ca. 10 Tagen. Schutzsuchende müssten daher ca. 10 Tage auf dem Gelände untergebracht werden. Die Kapaziten seien daher auf dem Gelände beinah ausgeschöpft. Eine 100 % Belegung sei jedoch noch nicht erreicht. Teilweise würden gleichwohl Personen kurzfristig im Ankunftszentrum Tegel untergebracht werden. Das LAF betont nochmals, dass auch bei schwieriger Belegungslage keinesfalls Personen am Ankunftszentrum abgewiesen werden würden, sondern jede schutzsuchende Person untergebracht werden könne. Derzeit liefen Überlegungen auch das Haus 18 noch für die Unterbringung nutzbar zu machen. Die Verträge für die Häuser 24/25 würden noch bis zum 30.04.2023 laufen. Auch das Haus 2 mit der Registrierungsstelle sowie der vorgelagerte Wartebereich seien noch im Eigentum von Vivantes. Ein Verkauf erfolge an das Land und die Nutzung sei gesichert.

Die Unterkünfte seien rund um die Uhr betreut. Neuankömmlinge würden zunächst in den relativ einfach ausgestatteten Häusern 24/25 untergebracht werden. Nach der Registrierung solle grd. ein Umzug in die besser ausgestatteten Neubauten erfolgen. Aufgrund der aktuellen Situation sei dies nicht stets gewährleistet.

Beschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ankunftszentrum KBoN LAF Selbstauskunftsbogen (1194 KB)    
 
 

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