Auszug - Bürgerfreundliche Verwaltung  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag den 12.09.2022, 17:00 Uhr, Raum 337 (BVV-Saal)
0101/XXI-01 Bürgerfreundliche Verwaltung
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0101/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Schule, Sport und Facility Management 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Schule, Sport und Facility Management 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 06.04.2022 - Drucksache Nr. 0101/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zukünftig Schulanmeldungen zu Grundschulen im Einzugsbereich auch online möglich sind.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 25.04.2022 entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung gewandt.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilte mit Schreiben vom 28.07.2022 Folgendes mit:

 

„Online-Anmeldungen stehen für alle Eltern in Berlin bei der Anmeldung der Schulanfängerinnen und –anfänger für das Schuljahr 2022/2023 für die Ummeldung an eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule zur Verfügung. Hierbei können die Erziehungsberechtigten den Online-Antrag über das Service-Portal des Landes Berlin ausfüllen. Die Daten des Online-Antrags werden in die Berliner LUSD übermittelt und liegen den Schulen dann direkt vor.

Die Möglichkeit der Online-Schulanmeldung bei der zuständigen Schule im Einzugsbereich würde eine Erweiterung dieses Angebotes darstellen. Dieses wäre ohne Frage positiv zu bewerten. Wir arbeiten an Möglichkeiten, dies bis zum Schuljahr 2024/25 umzusetzen.

Pädagogische Aspekte des digitalen Anmeldeverfahrens sollten hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung eines Kindes in der zuständigen Grundschule einem schulinternen Verfahren folgt. Neben dem Ausfüllen des Anmeldebogens ist das Aufnahmegespräch von entscheidender Bedeutung. Das Aufnahmegespräch mit dem Kind, den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung hat folgende Funktionen:

 

  1. Es ermöglicht eine umfassende Kontaktaufnahme, bei der alle Beteiligten sich kennenlernen, die Schule vorgestellt und mögliche schulische Entwicklungswege des Kindes dargestellt werden.
  2. Unterstützungsbedarfe können besprochen werden. Da die schulärztliche Untersuchung erst später erfolgt, ermöglicht das Aufnahmegespräch den ersten „pädagogischen Blick“ auf das Kind. Falls eine Begabung, sonderpädagogischer Förderbedarf oder andere Unterstützungsbedarfe vermutet werden sollten, kann in diesem Gespräch bereits Beratung erfolgen. In Einzelfällen kann das Anmeldegespräch auch der Prävention einer Kindeswohlgefährdung dienen.
  3. Die Schulleitung erhält Informationen über das Kind, die für die zu planenden Klassenzusammensetzungen berücksichtigt werden können.

 

 

Der komplexe Anmeldebogen (Schul 109) wird in der Regel am Abschluss des Aufnahmegesprächs ausgefüllt. Meistens haben die Erziehungsberechtigten Fragen dazu. Nicht selten übersehen Erziehungsberechtigte auszufüllende Felder. Dem Anmeldebogen sind entsprechende Personaldokumente beizufügen, die gegebenenfalls im Original gesichtet werden müssen. Die Online-Anmeldung ersetzt daher das Aufnahmegespräch vor Ort nicht.

 

Gern möchte ich mit Ihnen bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen des digitalen Prozesses im Gespräch bleiben.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0101/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Uwe Brockhausen     Harald Muschner

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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