Auszug - Vorstellung der Steganlagenkonzeption
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Anhand einer Präsentation erläutert Herr Albinus (UmNat AL) die erarbeitete Steganlagenkonzeption. Anlass waren gerichtliche Auseinandersetzungen mit einzelnen Antragstellern oder auch Gegnern von Steganlagen. Die Gerichte erwarten vom Bezirk eine konzeptionelle Grundlage, z.B. in Form eines BA-Beschlusses. Im Jahr 2019 wurde mit der Erarbeitung der bezirklichen Steganlagenkonzeption durch das erfahrene Büro „Landschaft planen + bauen“ begonnen, Ende 2021 wurde der BA-Beschluss gefasst. Es bezieht sich auf neun Gewässer 1. und 2. Ordnung und beinhaltet flächenspezifische Handlungsempfehlungen für die Errichtung oder Umgestaltung von Sportbootsteganlagen unter Berücksichtigung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie lokaler Restriktionen. Die Sonderstellung der Wassersportvereine soll auch weiterhin berücksichtigt werden. Es erfolgte eine gründliche Datenrecherche (Rechtsgrundlagen, Umweltparameter, Planungsgrundlagen) sowie eine wasserseitige Bestandsaufnahme. Es gibt 614 Anlagen mit 4194 Liegeplätzen, 89% davon befinden sich in Sammelsteganlagen (mind. drei Bootsliegeplätze). Es gibt ca. 30 „herrenlose“ Stege, deren Beseitigung zum Teil ein schwieriges Unterfangen ist (Eigentumsverhältnisse, Klagen usw.) Es wurden 38 Abschnitte gebildet, für die jeweils ein vierseitiger Steckbrief mit Handlungsempfehlungen und Begründung erarbeitet wurde. Die Bewertung erfolgte in einem Ampelsystem (grün-gelb-rot) als Grundlage für die Verwaltungsentscheidung. Die Einzelfallprüfung findet dennoch statt. Zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss sich entsprechend dem Strahlwirkungsprinzip mindestens ein Drittel der Uferlänge in einem guten Zustand befinden, um die Zielvorgaben zu erreichen. Dieser Anteil wird für sämtliche Abschnitte erreicht. Begleitend wurde ein Beirat bestehend aus Stadtplanungsamt, Sportamt, SenUMVK, BLN, Wasser- und Schifffahrtsamt und Bezirkssportbund eingesetzt. Amtsintern wird noch geklärt, ob die Unterlagen auf der Webseite des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt werden, für das Kartenwerk erscheint dies zumindest unproblematisch. Nachfragen von Frau Budweg und Herrn Teller
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