Auszug - Auftakt zur Haushaltsplanaufstellung der Abteilung Jugend und Familie für die Jahre 2022/2023  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 14.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Die Zugangsdaten für die ZOOM-Videokonferenz lauten: Meeting-ID: 859 8451 4396 Per App: ZOOM Cloud Meetings (für iOS und Android verfügbar) Per Internet: www.zoom.us/join Per Telefon: +496950502596 (Bitte geben Sie nach Aufforderung die Meeting-IDein und bestätigen diese mit #. Die nachfolgend abgefragte Telefon-ID wird nicht benötigt, Sie können die Abfrage mit # bestätigen) Hinweise zur Datenvereinbarung von „ZOOM“ finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Vorsitzende Herr Valentin erteilt Herrn Ewers in seiner Funktion als Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit das Wort. Herr Ewers informiert die Teilnehmenden darüber, dass der Jugendhilfeausschuss rechtlich über die Haushaltsaufstellung informiert werden muss und der heute vorgestellte Haushaltsplan im nächsten JHA am 23.02.2022 abgestimmt werden soll. Daher wurde sich dafür entschieden, die Sondersitzung am heutigen Tag stattfinden zu lassen. Der Haushaltsplan wurde allen Mitgliedern zugestellt. Bis zum 17.02.2022 haben die Mitglieder die Möglichkeit, Fragen bzgl. des vorgestellten Haushaltes schriftlich einzureichen (hannah.boese@reinickendorf.berlin.de). Am 23.02.2022 werden die Fragen abschließend im Jugendhilfeausschuss beantwortet.

 

Herr Bezirksstadtrat Ewers berichtet zu den Haushaltsplänen:

Es sind keine nennenswerten Steigerungen zu verzeichnen. Bzgl. des Personals sind die Tariferhöhungen mit in den Haushalt eingespeist worden insbesondere auch im Bereich der Schulstationen. Es ist gelungen, die pauschalen Minderausgaben aufzulösen. Der vorliegende Haushaltsplan ähnelt dem Doppelhaushalt der letzten zwei Jahre, jedoch kommt es im Kontext des Jugend- sowie des Familienfördergesetzes u.a. mit Blick auf die Anschubfinanzierung zu moderaten Mittelaufwüchsen.

Die Ergebnisse des durch die bezirklichen Jugendämter entwickelten und seitens der SenBJF fortgeschriebenen Personalbemessungsmodells für die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSDs) ergeben für Reinickendorf einen Mehrbedarf von vier Stellen. Diese Stellen können nicht aus dem bisher aufgestellten Haushalt des Jugendamtes finanziert werden.

 

Die Jugendamtsdirektorin Frau Schütz berichtet:

Durch die Corona-Pandemie musste Personal aus dem Fachbereich Jugend ins Lagezentrum abgeordnet werden. Im September 2021 waren es 20 Mitarbeitende des Bezirksamtes - auch Jugendfreizeiteinrichtungen mussten schließen.

In den regionalen Sozialpädagogischen Diensten und in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle wurde festgestellt, dass die zu beratenden Familien bedürftiger seien und demnach beratungsintensivere Gespräche in den Fachdiensten stattfinden.

Frau Flemming ist die Leitung der Regionen und wird sich mit der Konzepterstellung der Umsetzung des Kinder-und Jugendschutzgesetzes und des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes befassen. Des Weiteren wird eine zusätzliche Stelle benötigt, um die Leitung der Region Nord zu besetzen.

Frau Schütz informiert darüber, dass volljährige junge Menschen die Hilfen zur Erziehung erhalten haben, nach Beendigung der Jugendhilfe weiterhin durch die regionalen Sozialpädagogischen Dienste begleitet bzw. beraten werden müssen.

Das Familienfördergesetz regelt allgemeine Standards in der Familienförderung in Berlin.

Im Rahmen einer Anschubfinanzierung wurden dem Bezirk Reinickendorf für 2022 Mehrmittel in Höhe von 158.359 € in Form einer Sonderkalkulation zugewiesen. Hinzu kommen weitere 333.333 €r die Etablierung des Familienservicebüros.

 

Herr Valentin bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, Rückfragen hinsichtlich des vorgestellten Haushaltsplanes zu stellen.

Frau Behnke: „Was passiert mit den Geldern die durch das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz die Bezirke erreichen sollen?“

Herr Baumann berichtet, dass im letzten Jahr ein Workshop mit dem Jugendhilfeausschuss stattfand, um gemeinsam an den Inhalten des Jugendförderplans zu arbeiten. Die im Rahmen der Anschubfinanzierung zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz vorgesehenen Mehrmittel werden für 2022 seitens der SenFin vereinbarungsgemäß vorzugsweise für die Angebotsform 2 zur Verfügung gestellt. Der Mittelaufwuchs wird in die Globalsumme eingespeist. Es ist unklar, welche Summe im Bereich Jugend ankommen wird.

Bzgl. der geplanten Angebote wird sich am Jugendförderplan orientiert, der durch den JHA verabschiedet wurde. Der JHA wird bei Entscheidung der Vergabe der Gelder wieder beteiligt werden - ähnlich wie im letzten Jahr bei der AF 1 und AF 5. Eine Arbeitsgruppe wurde gebildet, um den Trägeraufruf vorzubereiten. Die Zielgruppe der Jugendlichen soll in den Fokus genommen werden.

 

Frau Reinelt: „Wie sieht die Betreuung der Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, in der tatsächlichen Umsetzung aus, insbesondere bei behinderten Jugendlichen?“

Frau Schütz antwortet, dass nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahme die Nachbetreuung von jungen volljährigen Jugendlichen zwei Jahre nach dem Ende der Betreuung die RSD Mitarbeitenden beträgt.

 

Herr Benecke: „Die Verteilung der Gelder in den Regionen ist nicht ersichtlich. Die Kinder und Jugendhalle im MV erscheint beispielsweise nicht als Ort.“

Frau Behnke: „HzE-Titel 28132 -der Ersatz von Pflegegeld durch die Träger der Pflegeversicherung- Wie sind die Differenzen zu erklären?“

Herr Maack: „Definition des HzE Belastungsfaktors sollte verschickt werden.“ (Die Zuarbeit erfolgte per E-Mail durch Herrn Winkowski.)

Herr Winkowski beantwortet die vorherigen Fragen zur HzE:

Die Zuweisung 2021 hatte ein Volumen von 54,052 Mio. Euro. Im Rahmen der Gesamtausgaben wurde das Budget dabei nicht komplett ausgeschöpft (53.389.903). Hintergrund ist vorzugsweise ein Fallzahlenrückrang im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII. Für 2022 beträgt die Zuweisung 57.322.929 €, welche im Kontext eines komplexen kennzahlengestützten Planmengenverfahrens berechnet wurde. Wesensinhalt ist dabei der sog. „HzE-Belastungsfaktor“, eine soziostrukturelle Kennzahl, welche sich aus dem Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder von Alleinerziehenden mit SGB II - Bezug ergibt. Reinickendorf weist hier eine stärkere Belastung als der Berliner Durchschnitt auf, was mit Blick auf die daraus zu berechnende „gewichtete Zielgruppe“ dem Grunde nach eine positive Wirkung auf die Anzahl der Planmengen entfaltet. Allgemein gilt nach wie vor, dass die Steuerungsfähigkeit der Hilfen zur Erziehung trotz intensivierter Anstrengungen des Jugendamtes sehr eingeschränkt ist und neben des subjektiven Rechtsanspruches von einer Vielzahl weiterer Einflussfaktoren abhängt.

 

Herr Maack: „Die Berechnung innerhalb der Personaltitel ist unklar. 42201 Planmäßige Beamtenstellen sind unklar, Differenz zu 2020 bitte erklären.“

Frau Matthaes antwortet: Es ist kein großer Aufwuchs der Personalkosten zu verzeichnen. Die Kapitel mussten verschoben werden (Beamten Mehrkosten).

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen