Auszug - Änderung der Geschäftsordnung zur Reform der Alterspräsidentenregelung
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Der Dringlichkeit wird gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie einer fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 8 (2) der Geschäftsordnung
„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das älteste anwesende Mitglied oder bei Verzicht das jeweils nächstälteste anwesende Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung.“
wird wie folgt geändert:
„Alterspräsident/Alterspräsidentin ist das am längsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied oder bei Verzicht das am nächstlängsten der Bezirksverordnetenversammlung angehörende Mitglied; bei gleicher Dauer entscheidet das höhere Lebensalter.“
Überweisung an den Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/B90/Grüne/AfD/FDP/Linke/FrL dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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