Herr Walk begründet die Anfrage und bittet um Auskunft des Stadtrates zu den Abrechnungen der Mieterberatung. Für das Bezirksamt erläutert Herr Haverkamp: in 2019 gab es vom Land für die Mieterberatung 100.000,00 € und vom Bezirk 14.500,00 € in 2020 gab es vom Land für die Mieterberatung 130.000,00 € und vom Bezirk 14.500,00 € Ausgaben für die Mieterberatung in 2019 77.897,57 € in 2020 97.100,00 € Davon fallen jährlich knapp 11.000,00 € für die Beratung durch den Berliner Mieterverein im Rathaus an. Nicht verbrauchte Mittel flossen in den Landeshaushalt zurück (Bezirksmittel werden als erstes verbraucht). Ausgaben für die Mieterberatung durch den Heimatverein: | 2019 (ab Mai) | 2020 | Overhead-Kosten: Telefonhotline, Organisation der Werbung | 29.436,75 € | 53.319,30 € | Werbemittel | 19.845,12 € | 13.129,24 € | Kosten für die Mieterberatung selbst | 18.288,00 € | 19.813,50 € |
Der Heimatverein berechnet pro Stunde für die Beratung 105,00 € netto. In 2019 sind 292 Beratungen angefallen, in 2020 sind 321 Beratungen angefallen. Herr Koch fragt nach den Kosten der Beratung im Bezirksamt durch den Mieterverein. Diese liegen bei 64,00 € brutto, wird vom Bezirksamt erläutert. Ebenso fragt Herr Koch nach der Anzahl der Beratungen in 2019 und 2020 vom Berliner Mieterverein. Herr Stadtrat Maack sagt die Beantwortung zu und will die Zahlen nachliefern. Für die Werbungskosten in 2021 benennt Herr Stadtrat Maack den Ansatz mit 55.000,00 €. Herr Augner fragt nach den Bestätigungen für die erbrachten Beratungen. Herr Stadtrat Maack erläutert die Stundensätze der beratenden Anwälte. Frau Skrobek-Angerer fragt nach, ob Rückmeldungen über den Erfolg der Beratungen vorliegen. Herr Wiedenhaupt dankt dem Bezirksamt und dem Heimatverein. Herr Walk bittet um weitere Erläuterungen. Herr Stadtrat Maack verweist darauf, dass der Verein als gemeinnützig keine Gewinnerwartung hat. Herr Koch erbittet zur nächsten Sitzung um Vorlage des Werbematerials in Kopie o. ä. Ferner fragt er nach den Beratungen im Rathaus durch den Mieterverein in 2018: Wie viele Beratungen zu welchen Kosten? Herr Stadtrat Maack erläutert, dass in 2018 die Termine zur Beratung über das Bürgeramt erfragt wurden und die Beratung von wöchentlich 4 auf 6 Stunden erhöht wurde. Herrr Wiedenhaupt beschwert sich über die Länge der Bearbeitung dieses Besprechungspunktes. Herr Meyer (BDep) greift noch einmal die Erklärung des Stadtrates zu den „Stundensätzen der Rechtsanwälte zur Erstberatung“ auf und begründet, dass diese nicht über max. 190,00 € nach § 34 RVG liegen dürfen. Herr Walk fragt, wie die Beratungskontrolle durch das Bezirksamt stattfand. Herr Huhn beendet die Aussprache zu dem Besprechungspunkt. |