Auszug - Rechtsgutachten des Bezirksamtes zur Umsetzung der Drucksache 2487/XX  

 
 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 17.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 15.03.2021, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz
3171/XX Rechtsgutachten des Bezirksamtes zur Umsetzung der Drucksache 2487/XX
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Prof. Dr. Michael Ortmann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Das Rechtsamt hat hinsichtlich der Erprobung von Modalfiltern (DRS 2487) eine einseitige und unvollständige sowie falsch begründete und auch im Ergebnis falsche Abwägung hinsichtlich der überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls vorgenommen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat die Straßenverkehrsbehörde nämlich darauf hinzuwirken, dass der Durchgangsverkehr in erster Linie über die dafür gewidmeten überörtlichen Hauptstraßen und nicht über die örtlichen Erschließungs-, Haupterschließungs- und Sammelstraßen fließt.
Der Bürgermeister hatte mir am 02.06.2020 schriftlich mitgeteilt, dass die bezirkliche Vorgehensweise zur Erprobung von Modalfiltern dahingehend sorgfältig geprüft werde, dass sie rechtssicher sei und vor Gericht Bestand habe. Demnach hätte eigentlich eruiert werden müssen, ob das Ermessen des Bezirksamts hinsichtlich der Erprobung von Modalfiltern auf Null reduziert ist. Eine solche Gedankenführung findet sich in der rechtlichen Stellungnahme des Bezirksamts nicht. Das ist auch gar nicht möglich, wie die Realität zeigt. Das sogenannte Rechtsgutachten des Bezirksamts beinhaltet lediglich den unbeholfenen Versuch, die Umsetzung der Drucksache DRS 2487 abzulehnen, weil sie politisch nicht gewollt ist.

 

Wie nehmen Bezirksamt und Fraktionen dazu Stellung, dass die genannte Vorgehensweise als voreingenommen, intransparent und unaufrichtig wahrgenommen wird?

 

Beantwortung: Frau BzStR´in Schultze-Berndt

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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