Auszug - Rechtsgutachten des Bezirksamtes zur Umsetzung der Drucksache 2487/XX
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Das Rechtsamt hat hinsichtlich der Erprobung von Modalfiltern (DRS 2487) eine einseitige und unvollständige sowie falsch begründete und auch im Ergebnis falsche Abwägung hinsichtlich der überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls vorgenommen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat die Straßenverkehrsbehörde nämlich darauf hinzuwirken, dass der Durchgangsverkehr in erster Linie über die dafür gewidmeten überörtlichen Hauptstraßen und nicht über die örtlichen Erschließungs-, Haupterschließungs- und Sammelstraßen fließt.
Wie nehmen Bezirksamt und Fraktionen dazu Stellung, dass die genannte Vorgehensweise als voreingenommen, intransparent und unaufrichtig wahrgenommen wird?
Beantwortung: Frau BzStR´in Schultze-Berndt
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