Auszug - Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.11.2020 zur Drucksache Nr. 2667/XX:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass vor der Kreuzung Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg, eine Säule zur Geschwindigkeitsmessung und zur Überprüfung von Rotlichtvergehen installiert wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich wegen des BVV-Beschlusses an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Von der Senatsverwaltung erhielt es folgende Antwort:
„[…] Die benannte Örtlichkeit Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg gibt es zwei Mal. Entsprechend wurden beide Örtlichkeiten betrachtet.
Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnissen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.
1. Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg / Finsterwalder Straße, 13435 Berlin: Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Oktober 2020 wurden in diesem Kreuzungsbereich insgesamt sechs rotlichtbedingte Verkehrsunfälle sowie zwei geschwindigkeitsbedingte Unfälle polizeilich registriert. Ob an dem benannten Kreuzungsbereich eine entsprechende Überwachungsanlage errichtet werden kann, wird derzeit durch die Polizei Berlin geprüft. Hier bitte ich zu berücksichtigen, dass die Prüfung und der ggf. nachgelagerte Einrichtungsvorgang von vielen Faktoren abhängt. So sind eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und infrastrukturelle Belange zu berücksichtigen. Auf Grund dessen können zur tatsächlichen Inbetriebnahme grundsätzlich keine validen Zeitpunkte prognostiziert werden.
2. Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg / Treuenbrietzener Straße, 13439 Berlin: Im gleichen Zeitraum wurde an dieser Kreuzung lediglich ein rotlichtbedingter Verkehrsunfall polizeilich registriert. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage hier nicht begründbar. Hinsichtlich der allgemeinen polizeilichen Verkehrsintervention ist zu konstatieren, dass bei insgesamt 21 gezielten Geschwindigkeitskontrollen im oben genannten Zeitraum in den Straßenabschnitten Wilhelmsruher Damm, Dannenwalder Weg, Finsterwalder Straße und Treuenbrietzener Straße keine signifikanten Überschreitungen festgestellt wurden. Vor dem Hintergrund, dass die Polizei Berlin ihre Ressourcen vorrangig auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen zur Erreichung der „Vision Zero" (S. 10 Abs. 3 MobG BE) konzentrieren muss, kann eine weitere Maßnahmenintensivierung nicht priorisiert werden. Davon unbenommen werden die mit der Verkehrsüberwachung betrauten Dienstkräfte die Straßenabschnitte weiterhin und kontinuierlich in die Verkehrssicherheitsarbeit einbeziehen. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2667/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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